Alarm- und Ausrückeordnung Bedeutung, Erklärung und Definition.
Eine Alarm- und Ausrückeordnung (Abkürzung: AAO) enthält Grundregeln für die Alarmierung bei bestimmten Alarmfällen.
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2 Ausnahmen |
AAO bei Rettungsdienst und Feuerwehr
Die Alarm- und Ausrückeordnungen wird von der jeweilig zuständigen Leitstelle, die u. a. für die Annahme von Notrufen verantwortlich ist, verwendet um für bestimmte Einsatzstichworte eine möglichst optimale Reaktion zu erreichen. Da eine optimale Kombination aus schneller und qualitativer Hilfe von den zu Verfügung stehenden Rettungsmitteln (beispielsweise der stationierten Feuerwehrfahrzeuge) abhängig ist, sind die AAO in allen Regionen anders.
Die AAO ist in der Computer-Software der Leitstelle integriert und beachtet auch die entsprechenden Alarmpläne der zu alarmierenden Einheiten. Das ermöglicht eine optimale Alarmierung, da die Software unter anderem Informationen über den Einsatzstatus von bestimmten Fahrzeugen hat. Das heißt beispielsweise, dass keine Fahrzeuge alarmiert werden, die defekt sind.
Es gibt verschiedene Systeme zur Alarmierung.
Beispiel Brandbekämpfung
Wird einer Leitstelle über einen Notruf ein Wohnungsbrand gemeldet, so könnte das Einsatzstichwort "Feuer 3" (3 entspräche Großbrand und Gefahr für Menschenleben) gelten. Nach der AAO müssten grob folgende Feuerwehrfahrzeuge mit entsprechender Mannschaft und Gerät alarmiert werden:
- ein Einsatzleitfahrzeug für die Einsatzleitung
- mindestens ein Löschgruppenfahrzeug zur ersten Brandbekämpfung
- eine Drehleiter zur Menschenrettung aus Höhen
- gegebenenfalls ein Tanklöschfahrzeug zur Löschwasserversorgung
- ein Rettungswagen (u. a. Sicherung der Einsatzkräfte)
Beispiel Technische Hilfeleistung
Wird einer Leitstelle über einen Notruf ein Verkehrsunfall gemeldet, so könnte das Einsatzstichwort "Verkehrsunfall PKW, eine Person eingeklemmt" lauten. Nach der AAO müssten grob folgende Feuerwehrfahrzeuge mit entsprechender Mannschaft und Gerät alarmiert werden:- ein Einsatzleitfahrzeug für die Einsatzleitung
- mindestens ein Löschgruppenfahrzeug zur Einleitung der Maßnahmen
- ein Rüstwagen zur Bereitstellung zusätzlicher Geräte
- gegebenenfalls ein Tanklöschfahrzeug zur Sicherstellung des Brandschutz
- ein Rettungswagen und ein Notarzteinsatzfahrzeug
Ausnahmen
In besonderen Fällen können die Verantwortlichen (Einsatzleiter, Leitstellen-Verantwortlicher) von der AAO abweichen, wenn es zur besseren und schnelleren Hilfe erforderlich ist.
So können aus taktischen Gründen auf Weisung des Einsatzleiters Einsatzfahrzeuge mitgeführt werden, ohne dass diese von der Leitstelle alarmiert worden sind, beispielsweise eine Drehleiter bei einer Rettung aus dem Eis.
Siehe auch: Portal Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr
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