Anwaltskosten Bedeutung, Erklärung und Definition.
Anwaltskosten sind die Kosten, die für die Tätigkeit eines Rechtsanwaltes entstehen können. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Anwaltskosten gesetzlich geregelt. Sie finden sich seit dem 1. Juli 2004 in dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Vorher waren die Gebühren in der Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) geregelt.Je nach Tätigkeitsbereich, ob der Anwalt also in Straf-, Zivil- oder Verwaltungsverfahren tätig ist, fallen unterschiedliche Gebühren an.
Grob unterscheidet man Satzrahmengebühren (z. B. im Zivilrecht) und Betragsrahmengebühren (z. B. im Straf- und Sozialrecht).
Bei den Satzrahmengebühren berechnen sich die Gebühren in Abhängigkeit von dem Streit- oder Gegenstandswert nach bestimmten Gebührensätzen, die sich wiederum nach dem Schwierigkeitsgrad, dem Umfang und der Bedeutung der Angelegenheit richten. Das Haftungsrisiko des Anwaltes spielt in dem RVG ebenfalls eine Rolle.
Die Betragsrahmengebühren sind streitwertunabhängig. Hier gibt das RVG einen Betragsrahmen für eine bestimmte Tätigkeit vor. Innerhalb dieses Rahmens bestimmt der Anwalt die Gebühr, ebenfalls nach Umfang, Schwierigkeitsgrad und Bedeutung der Angelegenheit.
Neben den eindeutig gesetzlich geregelten Gebühren besteht auch die Möglichkeit, Gebührenvereinbarungen abzuschließen. Darüber erteilt der Anwalt auf Verlangen Auskunft. Im Bereich niedriger Streitwerte liegen die Vereinbarungen nicht selten über den im RVG geregelten Gebühren. Dies ist grundsätzlich nach erfolgter Aufklärung zulässig. Bei hohen Streitwerten liegen die frei vereinbarten Gebühren häufig auch unterhalb der im RVG geregelten Gebühren. Letzteres ist nur für den außergerichtlichen Bereich zulässig.
Weblinks
Webseite der Bundesrechtsanwaltskammer: Weitere Informationen, der Gesetzestext und anderes
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