Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland Bedeutung, Erklärung und Definition.
Die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland e.V. (ACK) ist ein 1948 gegründeter Zusammenschluss christlicher Kirchen in Deutschland zum Zweck der Förderung ökumenischer Zusammenarbeit und der Einheit der Kirchen.Einzelne Kirchen können Mitglieder-, Gast- oder Beobachterstatus besitzen. Neben der Mitgliedschaft auf Bundesebene gibt es auch landesweite und örtliche ACK, wo sich die Mitgliedschaft von der auf Bundesebene unterscheiden kann. So kann etwa eine lokale Gemeinde einer bestimmten Kirche in der örtlichen ACK Mitglied sein, ohne dass die Kirche selbst auf Landes- oder Bundesebene der ACK angehört.
