Bildungssystem der DDR Bedeutung, Erklärung und Definition.
Das Bildungssystem der DDR entstand Ende der 1940er Jahre in der Sowjetischen Besatzungszone und wurde zwei Mal (Mitte der 1950er Jahre und Ende der 1960er Jahren) umfassend novelliert. Bereits in seinen Ansätzen brach es grundlegend mit der bis dahin existierenden Struktur der Volksschule und den weiterführenden Schulen und distanzierte sich somit deutlich zu den auf bundesdeutscher Seite bis in die 60er Jahre existierenden Bildungssystemen. Zentrum der Bildung stellte die Polytechnische Oberschule dar, die alle Klassen von der 1. bis zur 10. unter einem Dach vereinte.Auch gab es in der DDR keine privaten Schulen. Das Bildungsmonopol oblag ausschließlich in der Verantwortung des Staates. Verantwortlich für die Gestaltung des Bildungssystems war, neben den in der DDR üblichen Parteigremien und -Tagen der SED, das Ministerium für Volksbildung.
Die Struktur des Bildungssystems
Mit der letzten großen Novellierung Ende der 60er Jahre bestand das Bildungssystem der DDR nahezu unverändert bis zum Betritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland und stellt sich folgender maßen dar.
Kindergarten:
Der Kindergarten hatte den Auftrag die Kinder bis zur Schulreife zu fördern. Anders als in der Bundesrepublik Deutschland hatten dementsprechend die Kindergartenerzieherinnen einen eindeutig definierten Bildungsauftrag und waren konsequenterweise dem Ministerium für Volksbildung unterstellt. Im Kindergarten wurden den Kindern die einfache Mengenlehre (Rechnen mit Rechenstäbchen im Zahlenraum bis 10), Malen, Singen und bildnerisches Gestalten (z.B. Kneten) beigebracht.
die POS
Die Polytechnische Oberschule (POS) stellte die Regelschule der DDR dar (siehe da). Der überwiegende Teil der Kinder wurde mit sechs bzw. sieben Jahren nach einer Schultauglichkeitsüberprüfung eingeschult. Eine Vorschule gab es nicht; auch war ein Zurückstufen wegen Entwicklungsverzögerung relativ selten. Weitere Informationen stehen im Hauptartikel zur POS.
Am 27. Juli 1945 wurde mit einem Erlass der Militäradministration der SBZ (SMAD) die Zentralverwaltung für Volksbildung (ZfV) geschaffen, deren Aufgabe die Ausarbeitung von Vorschlägen zur Gestaltung des Schulwesens war. Mit dem Befehl Nr. 40 der SMAD entstanden in der SBZ die vorläufigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, die den Schulen einen regulären Unterricht gewähren sollten. Vorerst wurden die alten Schulformen von Volksschule, Mittelschule und Gymnasium beibehalten. In ihm (und in den folgenden Befehlen und Gesetzen) wurden keine allgemein bildenden Privatschulen mehr berücksichtigt, womit dem Staat in der SBZ das Schulmonopol zugesichert wurde. Wie alle wichtigen Gremien wurde auch die ZfV an der Spitze mit einem Mann besetzt, zu dem die sowjetische Regierung vollstes Vertrauen hatte; in diesem Fall war es der ehemalige Chefredakteur des Zentralorgans der KPD, Paul Wandel.
Weitere Richtlinien von der ZfV und der SMAD zur Wiedereinstellung der Lehrer sahen vor, dass NSDAP-Mitglieder, sowie aktive Mitglieder anderer Nazi-Organisationen, aus dem Schuldienst zu entfernen seien. Verstärkt sollte man die Lehrer wieder einstellen, die von den Nazis entlassen oder gemaßregelt wurden. Da aber in der Anfangsphase diese Richtlinien für die Aufnahme eines Schulunterrichtes zu streng waren, wurden vorläufig auch NSDAP-Mitglieder, die nach 1920 geboren wurden, im Schuldienst belassen.
Im einzelnen formulierte das Gesetz folgende Grundstrukturen:
die Sonderschulen
Spezialschulen
Neben so genannten Russischschulen, die eigentlich normale Oberschulen waren, nur den Russischunterricht früher und erweitert anboten, gab es auch noch richtige Spezialschulen. Insbesondere sind hier die Spezialschulen für Sport (KJS), Musik, Mathematik, Sprachen und Naturwissenschaften zu nennen. Die meisten Spezialschulen begannen mit der 5. Klasse – dem Eintritt in die Mittelstufe der POS. Oft war bei den Spezialschulen der Übergang zur EOS fließend, allerdings bei einigen mit einem 13. Schuljahr – wegen des zusätzlichen Unterrichtes – verbunden.die EOS und Abitur mit Berufsausbildung
Die Erweiterte Oberschule bestand – abgesehen von den Spezialschulen – seit ca. 1968 nur noch aus den Schulklassen 11 und 12. Desweiteren bestand die Möglichkeit, das Abitur in Verbindung mit einer Berufsausbildung innerhalb von 3 Jahren abzulegen. Die Entwicklung des „sozialistischen“ Bildungssystems der DDR.
Der Aufbau der Schulen in der SBZ
Die Anfänge des Schulwesens in der damaligen SBZ waren geprägt von einer umfassenden Entnazifizierung der Lehrerschaft. Neben den ca. 71% ehemaligen NSDAP-Mitgliedern, die als größtes Problem angesehen wurden, konnte auch ein Großteil der Lernmittel wegen ihrer anhaftenden Nazi-Ideologie nicht weiter zu verwenden. Vielerorts ruhte der Unterricht und wurde erst im September 1945 wieder aufgenommen.Neulehrer
Grundlegendes Anliegen in der SBZ war eine neue Lehrerschaft, die man aus den demokratisch-antikfaschistischen Kreisen der deutschen Intelligenz rekrutieren wollte, und die die nötige allgemeine Ausbildung besitzen um in den Volkschulen und an den weiterführenden Bildungseinrichtungen unterrichten zu können. Bei der Einstellung von Neulehrern sollten vor allem Jüngere bevorzugt werden. So wurden in den nächsten Jahren 40 000 Menschen in Schnellkursen zu sogenannten Laienlehrern und Neulehrern ausgebildet, die bereits einen Beruf besaßen und/oder direkt aus dem Krieg kamen. Zu bemerken ist, dass bei deren Ausbildung wirkten oft auch Reformpädagogische Ansätze aus der Weimarer Republik vermittelt wurden.
Die Neulehrer der 1940ger und 1950ger Jahre prägten den Schulalltag der DDR maßgeblich bis in die 1980ger Jahre.Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen
Im Mai und Juni 1946 wurde das Gesetz zur Demokratisierung der deutschen Schulen für die Länder der Sowjetischen Besatzungszone verabschiedet. Dieses Gesetz ist insofern bedeutend, weil es wegweisend für die folgenden 20 Jahre war und somit auch weit in die Zeit der erst drei Jahre später gegründeten DDR hineinreichte. Das Gesetz war die Grundlage und der Ausgangspunkt zur Umgestaltung des gesamten Bildungssystems in der Sowjetischen Besatzungszone. Unabhängig eines bereits damals latent beschlossenen Aufbaus des Sozialismuses, war der Wortlaut des Gesetztes maßgeblich vom demokratischen Grundgedanken der Nachkriegszeit geprägt. Auch die fachlichen Diskussionen vor und nach dem Gesetz waren – auch nach heutigen Maßstäben – in weiten Teilen demokratisch. Desweiteren wurden die Bestrebungen nach gleichen Bildungschancen für alle deutlich. Mit der Einführung einer achtjährigen Grundschule vollzog man eine Abkehr von der bisher üblichen (und in der Bundesrepublik Deutschland fortgesetzten) frühen und für alle verbindlichen Leistungsauslese in die einzelnen Schultypen.
Bemerkenswert ist hierbei, dass bereits bei der Erziehung der 3-6jährigen ein gesetzlich verankertes Ziel, nämlich die Vorbereitung auf die Schule, formuliert wurde. Damit wurde der Erziehungsanspruch nach “unten” hin ausgedehnt. Man auch sagen, dass Strukturierung, des Bildungssystems auch wirtschaftliche Aspekte – erhöhter Bedarf an gut ausgebildeten Fachkräften – eine maßgebliche Rolle spielten.
