Demokratie Bedeutung, Erklärung und Definition.
Die Demokratie (griechisch ÎŽÎ·ÎŒÎżÎșÏαÏία, von ÎŽÎźÎŒÎżÏ, dĂ©mos - Volk und ÎșÏαÏία, kratĂa - Macht, Herrschaft, Kraft, StĂ€rke), ursprĂŒnglich von Aristoteles abwertend im Sinne von "Herrschaft des Pöbels" gebraucht, bezeichnete zunĂ€chst die direkte Volksherrschaft (heute: Direktdemokratie, Radikaldemokratie, Basisdemokratie). Heute wird "Demokratie" zumeist als allgemeinerer Sammelbegriff fĂŒr Regierungsformen gebraucht, deren Herrschaftsgrundlage aus dem Volk abgeleitet wird. In den sogenannten ReprĂ€sentativen Demokratien werden hierzu von den BĂŒrgern eines Staates ReprĂ€sentanten gewĂ€hlt, die ĂŒber Parlamente und in der Regierung im Auftrag des Volkes Herrschaft ausĂŒben sollen. Bei vorwiegend direkt-demokratischen Regierungsformen ĂŒbt das Volk die Macht selbst aus, zum Beispiel mittels Volksentscheiden, kooperativer Planung etc.
Umgangssprachlich wird unter demokratisch oft auch eine alle Beteiligten gerecht einbeziehende Vorgehensweise verstanden. Daraus folgt auch das im folgenden dargestellte DemokratieverstĂ€ndnis, das Bestandteile der westlichen/bundesdeutschen Vorstellung vom bĂŒrgerlich-humanistischen (Rechts-)Staat unter dem Begriff Demokratie subsumiert, die mit ihm weder semantisch noch historisch erklĂ€rbar sind. FrĂŒhe Demokratietheoretiker der Neuzeit standen dem Prinzip vom Rechtsstaat oder einer Verfassung skeptisch gegenĂŒber, da diese die Macht des Volkes souverĂ€n zu entscheiden, beeintrĂ€chtigen wĂŒrden - ebenso wie frĂŒhe liberale Theoretiker die Demokratie skeptisch sahen, da eine konsequente Demokratie auch problemlos in die individuellen Freiheitsrechte des Einzelnen eingreifen könnte.
Zum westlichen DemokratieverstĂ€ndnis gehören, neben der Beteiligung aller BĂŒrger, der Rechtsstaat und die Sicherung der Menschenrechte.
In Deutschland wird die Demokratie durch das Grundgesetz als tragendes Verfassungsprinzip festgelegt. Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (Art. 20, Abs. 2 GG).
Auch in der österreichischen Bundesverfassung heiĂt es bereits im Artikel 1: Ăsterreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.
Die Geschichte der Demokratie ist eng verknĂŒpft mit der Idee der Naturrechte, heute eher bekannt unter dem Begriff der Menschenrechte. Ausgehend davon wurde die Idee der Gleichberechtigung der Freien entwickelt, die sich in den frĂŒhen AnsĂ€tzen zu demokratischen Gesellschaften wiederfindet. Die Mitgestaltungsbefugnisse eines Menschen hingen zunĂ€chst, wie von eben genanntem Begriff impliziert, am Status der Person: Nur Freie - was Sklaven, Frauen und Nicht-BĂŒrger ausschloss - hatten diese Rechte inne.
Als erste Verwirklichung der Demokratie in der Geschichte wird die Attische Demokratie, angesehen, die nach heftigem Ringen des Adels und der Reichen mit dem einfachen Volk errichtet worden war und allen mĂ€nnlichen VollbĂŒrgern der Stadt Athen Mitbestimmungsrechte in der Regierung gewĂ€hrte. Beamte wurden per Los bestimmt oder gewĂ€hlt. Eine Gewaltenteilung im modernen Sinne gab es jedoch nicht.
Die Staatsform war nicht unumstritten, gewĂ€hrte sie doch beispielsweise den BĂŒrgern das Recht, MitbĂŒrger, die als gefĂ€hrlich fĂŒr die Demokratie angesehen wurden, in die Verbannung zu schicken (siehe auch Ostrakismos, Scherbengericht) - eine Praxis, die recht hĂ€ufig und nicht immer zum Wohle Athens angewandt wurde. Auch waren die BeschlĂŒsse der Volksversammlung leicht beeinflussbar - der Demagoge trat auf und sollte eine unglĂŒckliche Rolle in der Politik Athens spielen (vgl. Kleon und Alkibiades sowie Peloponnesischer Krieg). Auch in anderen Poleis des attischen Seebunds wurden Demokratien eingerichtet, die aber vor allem dafĂŒr sorgen sollten, dass die Interessen Athens gewahrt wurden.
Der antike Philosoph Aristoteles verwendet den Begriff Demokratie in seiner Politik negativ, um die Herrschaft der Armen zu bezeichnen; diese "entartete Staatsform" wĂŒrde nicht das Wohl der Allgemeinheit, sondern nur das Wohl eines Teils der Bevölkerung (eben der Armen) verfolgen. Allerdings lehnte er die Demokratie (in ihrerer gemĂ€Ăigten Form) nicht strikt ab, wie etwa noch sein Lehrer Platon dies tat. Aristoteles plĂ€dierte aber fĂŒr eine Form der Mischverfassung zwischen Demokratie und Oligarchie, die so genannte Politie.
Auch die römische Republik verwirklichte bis zur schrittweisen, kontinuierlichen Ablösung durch den Prinzipat eine Gesellschaft mit rudimentĂ€ren demokratischen Elementen, basierend auf der Idee der Gleichberechtigung der Freien bei der Wahl der republikanischen Magistrate, auch wenn freilich das oligarchische Prinzip bestimmend war. Es sei aber doch darauf hingewiesen, dass der Historiker Fergus Millar einen anderen Standpunkt vertritt und die römische Republik viel mehr als eine Art direkt-demokratisches Staatswesen interpretiert hat; die diesbezĂŒgliche Diskussion ist noch nicht beendet. Die historisch fĂŒr uns bedeutendere Leistung Roms dĂŒrfte allerdings die Etablierung einer frĂŒhen Form eines Rechtsstaats sein - einem Konzept, das ebenfalls eng mit unserem heutigen VerstĂ€ndnis von Demokratie zusammenhĂ€ngt.
Zur Zeit des Mittelalters wurden die demokratischen Ideen nahezu vollstĂ€ndig aus Europa verdrĂ€ngt, nur in den StĂ€dten mit BĂŒrgerrechten und Teilen der Schweiz ĂŒberlebten diese Ideen teilweise.
Ab dem 17. Jahrhundert wurde von Jean-Jacques Rousseau der Begriff der VolkssouverÀnitÀt propagiert, John Locke und Charles de Secondat Montesquieu etablierten im 18. Jahrhundert den Begriff der Gewaltenteilung - beides wird als elementarer Bestandteil eines modernen, demokratischen Rechtsstaates betrachtet.
Gleichzeitig hatten sich in den USA fĂŒnf Indianer-StĂ€mme zum Bund der Irokesen zusammengeschlossen und sich eine demokratische Verfassung gegeben. Benjamin Franklin und andere amerikanische StaatsmĂ€nner lieĂen sich hinsichtlich der Ausgestaltung der amerikanischen Verfassung von den Irokesen beraten.
Sowohl die Vorarbeiten dieser Philosophen als auch das Vorbild der irokesischen Verfassung fanden BerĂŒcksichtigung als mit der Verfassung von Philadelphia 1787 der erste moderne demokratische Staat, die USA, entstand. Dieser Prozess inspirierte ebenfalls die Französische Revolution, wenn auch erst eine schrittweise Demokratisierung der anderen europĂ€ischen LĂ€nder erfolgte (und keineswegs ĂŒberall, siehe das zaristische Russland, Ăsterreich-Ungarn, Preussen etc.), wobei auch der bereits ehrwĂŒrdige englische Parlamentarismus besondere ErwĂ€hnung verdient.
Da in der Praxis jedoch das Staatsvolk nicht ĂŒber jedes Detail des politischen TagesgeschĂ€ftes entscheiden kann, haben sich alle bestehenden Demokratien dergestalt organisiert, dass - meist auf mehreren Ebenen wie Gemeinde, Land, Staat etc. gestaffelt - Teile der SouverĂ€nitĂ€t in Einzelentscheidungen an gewĂ€hlte Volksvertreter abgegeben werden. Das Volk gibt dann in Wahlen die "grobe Linie" vor, an der sich die Vertreter zu orientieren haben (bzw. in der Praxis orientieren, da davon ihre Wiederwahl abhĂ€ngt). Diese Vertreter sollen als ReprĂ€sentanten der WĂ€hlergemeinde agieren, von der sie gewĂ€hlt wurden und deren Interessen und Ziele sie in den entsprechenden Gremien im Interesse ihrer WĂ€hler durchsetzen sollen.
Der Einfluss, den das Volk als SouverĂ€n wĂ€hrend der Amtszeit der gewĂ€hlten Vertreter auf diese behĂ€lt, unterscheidet sich in den unterschiedlichen Demokratieformen. In manchen Systemen wie in der Schweiz behĂ€lt das Volk ein Vetorecht gegenĂŒber den Entscheidungen der Volksvertreter, in anderen besteht lediglich ein Petitionsrecht, wieder andere beschrĂ€nken sich auf das Wahlrecht fĂŒr die Volksvertretung. Es gibt auch, darauf sei an dieser Stelle hingewiesen, immer wieder die Forderung nach einer Umsetzung von radikaldemokratischen Systemen, die ohne Volksvertreter auskommen sollen oder das ReprĂ€sentationsprinzip verachten (siehe z. B. Partizipatorische Demokratie). Dabei handelt es sich um theoretische Modelle, die in diesem Artikel nicht weiter betrachtet werden.
Auch wenn Wahlen ein wesentliches Grundkriterium fĂŒr Demokratien sind, so sind sie nicht die Einzige: Wesentlich zeichnet sich eine Demokratie durch die Freiheiten und Rechte aus, die ihre BĂŒrger gegenĂŒber dem Staat beanspruchen können. Damit muss eine Demokratie unabdingbar die Menschenrechte gewĂ€hrleisten. Insbesondere sind in diesem Zusammenhang das bereits erwĂ€hnte Wahlrecht, das Diskriminierungsverbot, das Recht auf freie MeinungsĂ€uĂerung und eine unabhĂ€ngig funktionierende Judikative als konstituierende Grundbausteine einer Demokratie zu nennen.
In der direkten Demokratie liegt die gesamte Macht beim Volk. Darum gibt es auch keine horizontale Gewaltenteilung in einem solchen System. In der Praxis tritt diese Form der Demokratie allerdings nie auf; es wird vielmehr auf die plebiszitÀre Demokratie gesetzt, wobei das Volk nur in wichtigen Entscheidungen per Volksentscheid unmittelbar beteiligt wird.
Das RĂ€tesystem schlieĂlich stellt eine Mischform zwischen direkter und reprĂ€sentativer Demokratie dar.
Die meisten modernen Demokratien sind reprÀsentative Demokratien, teilweise mit direktdemokratischen Elementen wie Volksentscheiden auf nationaler oder kommunaler Ebene.
Die Schweiz ist auf nationaler, kantonaler und kommunaler Ebene eine plebiszitĂ€re Demokratie, wobei auf nationaler und in den meisten Kantonen auch auf kantonaler Ebene und in grösseren StĂ€dten auf kommunaler Ebene ein Parlament Legislative ist, und das Volk bei Parlamentsentscheiden nur ĂŒber VerfassungsĂ€nderungen (obligatorisch) und fakultativ ĂŒber GesetzesĂ€nderungen abstimmt. ZusĂ€tzlich gibt es fĂŒr das Volk noch das Recht der Verfassungsinitiative, bei dem eine Anzahl BĂŒrger eine Ănderung der Verfassung vorschlagen kann, ĂŒber die obligatorisch abgestimmt werden muss. Zudem kann mit genĂŒgend Unterschriften eine Volksabstimmung (Referendumsabstimmung) ĂŒber ein vom Parlament beschlossenes Gesetz erzwungen werden. Einige kleine Kantone haben statt des Parlaments die Landsgemeinde. Auf kommunaler Ebene gibt es in kleineren Orten keine Volksvertretung, sondern Entscheide werden direkt in einer BĂŒrgerversammlung diskutiert und abgestimmt.
Siehe auch: Delegated Voting
PrĂ€sidentielle orientierte AusprĂ€gungen (Beispiel USA) zeichnen sich durch eine starke Stellung des Regierungschefs, des PrĂ€sidenten, gegenĂŒber dem Parlament aus, in parlamentarischen Systemen regiert das Parlament in der Praxis ein StĂŒck weit mit.
Praktische Auswirkungen haben zum Beispiel die Zustimmungspflichtigkeit des Parlamentes bei bestimmten Entscheidungen (in den USA beispielsweise kann der PrĂ€sident frei einen MilitĂ€reinsatz befehlen, in der Bundesrepublik benötigt der Kanzler hierfĂŒr in aller Regel ein positives Votum des Parlamentes.), oder Fragen des Haushaltsrechtes.
Bei prÀsidentiell orientierten Systemen findet man hÀufig eine Direktwahl des PrÀsidenten durch das Volk, um die starke Machtstellung stÀrker vom SouverÀn abhÀngig zu machen. In einer parlamentarischen Demokratie wird die Regierung meist vom Parlament gewÀhlt und kann vom Parlament auch wieder abgesetzt werden.
In einer Konkordanzdemokratie, werden öffentliche Ămter nach Proporz oder ParitĂ€t verteilt. Alle gröĂeren Parteien und wichtigen Interessengruppen sind an der Entscheidungsfindung beteiligt und die Entscheidung ist praktisch immer ein Kompromiss. Der Entscheidungsprozess braucht mehr Zeit und groĂe VerĂ€nderungen sind kaum möglich, andererseits sind die VerhĂ€ltnisse auch ĂŒber lĂ€ngere Zeit stabil und es werden keine politischen Entscheide bei einem Regierungswechsel umgestĂŒrzt. Die Schweiz ist ein Beispiel fĂŒr eine Konkordanzdemokratie.
Nach neueren Studien sind nur ca. 75 Nationen der Welt "anspruchsvolle Demokratien", fĂŒhren den Namen als nicht nur pro forma (Hans VorlĂ€nder).
Erst durch den Zugang zu Bildung fĂŒr alle wird in Europa der Idealgedanke der Demokratie durch Ablösung der Monarchie ermöglicht, denn in einer Demokratie verlĂ€uft die politische Willensbildung von unten nach oben, wird also aus der Mitte der Bevölkerung an die Eliten getragen. In einer Diktatur, sowie in allen totalitĂ€ren Systemen, ist dies genau umgekehrt, hier wird die politische Willensbildung von einer Elite der Bevölkerung manipulativ aufoktroyiert.
Demokratie sollte nicht verordnet, sondern als organischer Prozess verstanden werden, der in der Ăffentlichkeit stattfindet und eine pluralistische Meinungsbildung ermöglicht und fördert.
Hierdurch und durch den damit zwingend einhergehenden Schutz von Grundrechten (z. B. Versammlungsfreiheit, Pressefreiheit) sowie durch die Instrumentarien der politischen Bildung und der öffentlichen Berichterstattung ĂŒber gesellschaftliche und politische Ereignisse soll eine Eigendynamik zustande kommen: es entsteht eine aktive Gesellschaft (siehe Zivilgesellschaft), die in Deutschland zum Beispiel an der lebendigen Vereinskultur sichtbar wird. Auf diese Weise entstehen organisierte Interessensgruppen, die Einfluss auf die Politik nehmen können, und die in groĂem Umfang das gesellschaftliche Leben selbst gestalten.
In Brasilien entwickelte sich im Umfeld der Weltsozialforen auch Formen der partizipatorischen Demokratie mit dem Recht, direkt auf die Budgetverwendung Einfluss zu nehmen.
siehe dazu:
Demokratische Strukturen gelten als eher langsam und schwerfĂ€llig und ungeeignet fĂŒr schnelle Anpassung an wechselnde UmstĂ€nde. Andererseits sorgen demokratische Strukturen fĂŒr StabilitĂ€t und vorhersagbare VerhĂ€ltnisse.
In der Politikwissenschaft sprechen einige Denker vom demokratischen Frieden unter Verweis darauf, dass Demokratien in der Geschichte bisher kaum Kriege gegeneinander gefĂŒhrt hĂ€tten, und werten dies als besonders positive Eigenschaft des demokratischen Systems. Allerdings kann zumindest die athenische Ur-Demokratie nicht als Beispiel fĂŒr diese These herangezogen werden.
Der indische NobelpreistrĂ€ger Amartya Sen betont die wohlfahrtssichernde Kontrollfunktion der Demokratie. Ohne Demokratie gebe es fĂŒr die Herrschenden keine Anreize, die Interessen der Mehrheitsbevölkerung zu vertreten. Demokratie sei somit ein Schutz vor Armut und Hunger.
Das demokratische Prinzip hat auch Grenzen. Mehrheitsentscheidungen können beispielsweise zu einer Benachteiligung von Minderheiten fĂŒhren.
Deshalb sind in einer Demokratie oft unverletzliche Grundrechte wie die allgemeinen Menschenrechte und GrundsĂ€tze der Nichtdiskrimierung durch die Verfassung garantiert, die auch durch Mehrheitsbeschluss nicht aufgehoben werden können. So steht das Grundprinzip des Minderheitenschutzes, das Teil des wichtigen Freiheitskonzeptes des Pluralismus ist, als Ausgleich gegen das Mehrheitsprinzip. Zum Schutz von Minderheiten kennt die Schweiz das so genannte StĂ€ndemehr: Neben der Mehrheit der Stimmen muss auch die Mehrheit der Kantone (StĂ€nde) eine VerfassungsĂ€nderung befĂŒrworten (bei GesetzesĂ€nderungen gilt das einfache Volksmehr).
Da noch nie eine echte Demokratie eine andere angegriffen hat, sieht der Amerikaner Francis Fukuyama in der weltweiten Demokratisierung, in Verbindung mit der Etablierung der Freien Marktwirtschaft, das Ende aller Kriege und somit das Ende der Geschichte.
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Geschichte
ReprÀsentation
Das "Volk" ist keine Einzelinstanz mit einem freien Willen, sondern eine (meist sehr groĂe) Anzahl von gleichberechtigten Individuen, von denen jedes seinen eigenen, freien Willen hat. Aufgabe demokratischer Systeme ist es also, sich so zu organisieren, dass dabei die Einzelinteressen ausgeglichen werden und sich die Entscheidungen nach einem emergierenden Gesamtwillen richten.Verschiedene Demokratieformen
Demokratie findet sich umgesetzt u.a. in folgenden Formen wieder. Neben diesen Demokratievarianten in der Praxis gibt es eine Vielzahl von Theorien, die noch weitere Auffassungen ĂŒber Demokratie vertreten (siehe Demokratietheorien).
ReprÀsentative und direkte Demokratie
In der reprĂ€sentativen Demokratie wird der Volkswille durch die Wahl von Vertretern (Abgeordneter) umgesetzt, die dann stellvertretend fĂŒr das Volk Entscheidungen treffen. Alternativ können die Vertreter auch per Los (Stochokratie) bestimmt werden.stevenPrĂ€sidentielle und parlamentarische Demokratie-Systeme
Nach dem klassischen Prinzip der Gewaltenteilung sind in Demokratien die Gesetzgebung und die Regierung zu trennen. In der Praxis sind (zum Beispiel ĂŒber Parteizugehörigkeiten) beide nicht unabhĂ€ngig voneinander zu sehen: Die Fraktion, die die Mehrheit im Bereich der Gesetzgebung hat, stellt in der Praxis meist auch die Regierung.
Der Unterschied zwischen einer eher prÀsidentiell und einer eher parlamentarisch ausgerichteten Demokratie liegt nun in den praktischen Auswirkungen des verfassten MachtverhÀltnisses zwischen Regierung und Gesetzgebung.Mehrheitsdemokratie und Konkordanzdemokratie
In Mehrheitsdemokratien wird die Regierung aus Parteien zusammengesetzt, die im Parlament die Mehrheit haben. Damit hat die Regierung gute Chancen, ihre VorschlĂ€ge beim Parlament durchzubringen. Bei einem Regierungswechsel kann jedoch das Pendel wieder in die entgegengesetzte Richtung laufen. GroĂbritannien, die USA oder Deutschland sind Beispiele fĂŒr Mehrheitsdemokratien.Nenn-Demokratien
Heutzutage wird kaum ein Staat der Welt von sich behaupten, nicht demokratisch zu sein. In der Regel wird entweder der Begriff "Demokratie" oder "Republik" im Staatsnamen gefĂŒhrt. Dennoch fĂŒhren einige Staaten die Demokratie zwar im Namen, denen wesentliche demokratische Elemente (zum Beispiel allgemeine, freie, gleiche und geheime Wahlen) fehlen. So wird zum Beispiel die Verwendung des Namens "Deutsche Demokratische Republik" fĂŒr den sozialistischen deutschen Staat zwischen 1949 und 1990 von den meisten Menschen als nicht zutreffend erachtet, da die Staatsgewalt de facto nicht vom Volke ausging. (Im sowjetischen Machtbereich sprach man euphemistisch lieber von "Volksdemokratie".) "Nenn-Demokratie" trifft auch auf vorgeblich "demokratische" Abstimmungen zu, mit denen in diktatorischen Systemen Obrigkeitsentscheidungen durch das Staatsvolk "abzunicken" sind (typisch: 99,8% Ja-Stimmen).Gesellschaftliche Perspektive
Neben den dargestellten Definitionen zur Demokratie als Methode, realisiert durch politische Institutionen, bedarf der demokratische Gedanke auch einer Verwirklichung in der Gesellschaft, damit die Prinzipien der demokratischen Staatsform auch in der RealitÀt erfahrbar werden. Diese Auffassung, die das Demokratieprinzip auf möglichst alles ausdehnen will, also den Begriff der Volksherrschaft wörtlich nimmt, wird als Partizipatorische Demokratie bezeichnet.Deutschlands Weg zur Demokratie
Bewertung
Demokratische Strukturen haben sich in vielen Staaten durchgesetzt, ebenso in einigen Kirchen, z. B. Presbyterianische Kirchen, Evangelisch-methodistische Kirche, Schweizer Landeskirchen (in der Schweiz werden sogar katholische Pfarrer von der Gemeinde gewÀhlt), jedoch kaum in der Wirtschaft (Ausnahme Genossenschaften).Zitate
(Theodor W. Adorno: Minima Moralia, Teil 1, 1944)
(Winston Churchill in einer Rede im Unterhaus am 11. November 1947)
Siehe auch
Literatur
Weblinks
