Eidgenössischer Dank-, Buss- und Bettag Bedeutung, Erklärung und Definition.
Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag (kurz auch als Bettag bezeichnet) ist in der Schweiz ein staatlich angeordneter überkonfessioneller kirchlicher Feiertag, der von allen christlichen Kirchen und der Israelischen Kultusgemeinde gefeiert wird.Er wird in der ganzen Schweiz (außer in Kanton Genf) jeweils am dritten Sonntag im September gefeiert.
Der Eidgenössische Dank-, Buss- und Bettag ist ein hoher Feiertag ensprechend Karfreitag, Ostersonntag oder Weihnachten. Bis 2000 waren z.B. in Zürich Schiessübungen, Sport- und Tanzveranstaltungen jeder Art untersagt, Ausstellungen, Museen und Kinos blieben geschlossen. Heute sind Veranstaltungen in geschlossenen Räumen gestattet, nichtkommerzielle Ausstellungen und Museen geöffnet - Schiessübungen und öffentliche Versammlungen nicht-religiöser Natur sind jedoch immer noch nicht gestattet.
Geschichte
Buss- und Bettage hatten in der Schweiz seit dem Spätmittelalter Tradition und wurden auch von Eidgenössischen Tagsatzungen angeordnet. Oft wurden in Notzeiten wöchentliche oder monatliche Fasttage von den Behörden angeordnet. Beispiele dafür sind
Ein erster gemeinsamer Dank- und Bettag der reformierten Kantone fand 1619 nach der Synode von Dordrecht statt, um für die Einheit der Reformierten zu danken. Ab 1639, nach der Ermordung von Jürg Jenatsch, wurde der Bettag jährlich wiederholt aus Dankbarkeit, weil die Schweiz vom Dreißigjährigen Krieg verschont geblieben war.
1643 führten auch die katholischen Kantone einen (separaten) gemeinsamen Bettag ein.
Während der Aufklärung trat die Bedeutung dieser Bettage zurück.
Am 17. September 1797 wurde unter dem Eindruck der Französischen Revolution erstmals ein gemeinsamer Bettag der katholischen und reformierten Kantone abgehalten, im nächsten Jahr gab die Zentralregierung der Helvetischen Republik ein Bettagsmandat für das ganze Land heraus.
1832 beschloss die Tagsatzung, dass der Bettag am dritten Sonntag im September gefeiert werden soll. Graubünden hielt sich bis 1848 nicht daran und feierte ihn am 2. Donnerstag im November. Zum Bettag wurde von den staatlichen Behörden jeweils ein Bettagsmandat herausgegeben, in dem die Behörden den Bettag anordneten und jeweils aktuell begründeten. Diese Bettagsmandate der Stadt Zürich wurden seinerzeit von Staatsschreiber Gottfried Keller verfasst.
Gegen Ende des 19. Jahrhunderts wurden diese Bettagsmandate nach und nach durch Texte der Kirchen ersetzt, aber es gibt auch heute noch offizielle behördliche Texte zum Bettag.
In der reformierten Kirche ist der Bettag seit der französischen Revolution mit einer Abendmahlsfeier verbunden.
Die katholischen Bischöfe gaben 1886 in einem Hirtenbrief eine verbindliche Ordnung heraus.
Seit dem zweiten vatikanischen Konzil wird der Bettag als ökumenisches Fest gefeiert, wobei sich besonders die Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen dafür engagiert. An einigen Orten finden auch interreligiöse Feiern statt.
Weblinks
Siehe auch: Buß- und Bettag, Feiertage in der Schweiz
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