Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über Entscheidung (EG)

Entscheidung (EG) Bedeutung, Erklärung und Definition.

Zu den Rechtsakten in der Europäischen Gemeinschaft gehören neben der Richtlinie und der Verordnung auch die Entscheidung (Art. 249 Abs. 4 EG-Vertrag).

Die Entscheidung als Rechtsakt trifft eine Regelung in einem Einzelfall. Sie entpricht daher dem Verwaltungsakt im innerstaatlichen Recht. Entscheidungen werden üblicherweise von der Kommission erlassen. Sie richten sich an Mitgliedsstaaten oder an Einzelne und sind nur für den speziellen Adressaten verbindlich.

Als Beispiel kann das Wettbewerbsrecht aufgeführt werden: Hier werden Entscheidungen im Zusammenhang mit Genehmigungen oder Verboten der Fusion von Unternehmen getroffen.


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