Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche Bedeutung, Erklärung und Definition.
Die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche war eine lutherische Freikirche. Sie hatte sich ab 1830 unter der Bezeichnung "Evangelisch-Lutherische Kirche in PreuĂen" (spĂ€ter "in Alt-PreuĂen") gebildet.
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2 Zusammenschluss zur SELK 3 Siehe auch: 4 Literatur 5 Weblinks |
Entstehung
In der altlutherischen Kirche schlossen sich jene lutherischen Gemeinden in PreuĂen zu einer vom Landesherrn unabhĂ€ngigen Kirche zusammen, welche die 1817 erfolgte Union zwischen lutherischen und reformierten Gemeinden nicht akzeptierten. FĂŒhrender Kopf der neuen Kirche war der Breslauer Professor fĂŒr Theologie Johann Gottfried Scheibel. Die Kirche hatte daher auch in Breslau ihren Sitz. 1841 wurde sie staatlich geduldet und 1845 schlieĂlich staatlich anerkannt, so dass sie sich eine eigene kirchliche Ordnung geben konnte. Sie ist damit die Ă€lteste lutherische Freikirche Deutschlands. Ihre Glieder wurden von AuĂenstehenden bald als "Altlutheraner" bezeichnet. SpĂ€ter gehörten ihr auch Gemeinden anderer LĂ€nder Deutschlands an, etwa in Nassau (ab 1852), Baden, Hessen und Hannover. In diesen LĂ€ndern bildeten sich spĂ€ter zum Teil eigenstĂ€ndige lutherische Kirchen, etwa die Evangelisch-Lutherische Kirche in Baden ab 1865.
1930 wurde die Evangelisch-lutherische Kirche in Alt-PreuĂen als Körperschaft des öffentlichen Rechts (KdöR) anerkannt und ab 1955 nannte sie sich in "Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche" um.
Nachdem Breslau nach dem 2. Weltkrieg unter Verwaltung von Polen gestellt worden war, errichtete die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche in Oberursel in Hessen eine eigene kirchliche Hochschule.
Die Verwaltung der Freikirche oblag einem Oberkichenratskollegium. Einer ihrer KirchenfĂŒhrer war PrĂ€ses Oberkirchenrat Dr. Walther GĂŒnther aus Wuppertal-Elberfeld.
Zusammenschluss zur SELK
Die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche schloss sich 1972 mit anderen lutherischen Kirchen zur SelbstÀndigen Evangelisch-Lutherischen Kirche (SELK) zusammen. Im Bereich der DDR bestanden die dortigen Gemeinden zunÀchst jedoch noch als eigenstÀndige Freikirche gleichen Namens fort. Erst mit der Wiedervereinigung beider deutscher Staaten schloss sich im Jahr 1991 auch die Evangelisch-lutherische (altlutherische) Kirche auf dem Gebiet der DDR der SELK an.
