Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über Exekutivföderalismus

Exekutivföderalismus Bedeutung, Erklärung und Definition.

Als Exekutivföderalismus bezeichnet man beispielsweise die deutsche Form des Föderalismus, nachdem eine enge Verzahnung von Zentralregierung und den Landesregierungen gegeben ist, wobei jedoch die Länderparlamente relativ machtlos sind.

Der Grund dafür ist vor allem der Bundesrat. In ihm sitzen Vertreter der Länderregierungen, die von diesen ausgewählt und sind und ein imperatives Mandat haben. Andere Möglichkeiten wären, die Mitglieder der Länderkammer vom jeweiligen Landtag oder direkt vom Volk wählen zu lassen, wie es in den USA vor bzw. nach 1913 der Fall war. Auch in anderen Gremien des Föderalismus, wie beispielsweise der Kultusministerkonferenz in der die Länder zusammenarbeiten, sitzen Vertreter der Regierung. Während die Ministerpräsidenten der Länder deswegen auch in der Bundespolitik eine wichtige Rolle spielen haben die Landtage nur wenig Macht. Auch in Europa kann man von einem Exekutivföderalismus sprechen, da auch die EU von der Regierungen dominiert werden.

Das Bundesratssystem, bei dem die Mitglieder der Länderkammer von den Regierungen gewählt werden ist in der deutschen Geschichte verankert. Bei der Gründung der Bundesrepublik war eine solche Stärke der Regierungen nicht beabsichtigt. Im Laufe der Geschichte der Bundesrepublik hat das Gewicht der Länderregierungen zugenommen und die Macht der Landtage abgenommen, da immer mehr Gesetzgebungskompetenzen an den Bund gingen und immer mehr Gesetze, über 60%, zustimmungspflichtig wurden, also zu ihrem Zustandkommen die Zustimmung des Bundesrates erforderlich ist. Im Exekutivföderalismus kommt es auch zu Politikverflechtungen und die einzelnen politischen Entscheidungen können nicht mehr zugeordnet werden. In letzter Zeit gibt es Bestrebungen den Föderalismus in Deutschland zu reformieren, dabei soll die Zahl der Zustimmungspflichtigen Gesetze gesenkt und die Gesetzgebungsbefugnisse der Länder erhöht werden, dadurch würden die Länderregierung vermutlich an Macht im politischen System einbüßen.

siehe auch: Föderalismus in Deutschland, Gewaltenteilung, Grundgesetz, Beteiligungsföderalismus, kompetitiver Föderalismus

Literatur:


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