Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über Feuerlöscher

Feuerlöscher Bedeutung, Erklärung und Definition.

Ein Feuerlöscher ist ein tragbares Kleinlöschgerät mit einem Gewicht von maximal 20 Kilogramm. Er dient dem Ablöschen von Klein- und Entstehungsbränden. Er enthält Löschmittel, das durch gespeicherten oder bei Inbetriebnahme erzeugten Druck ausgestoßen wird.

Table of contents
1 Brandklassen
2 Löschmittel
3 Druckerzeugung
4 Vorgehensweise beim Löschen
5 Überprüfung
6 Feuerlöscher im Straßenverkehr
7 Feuerlöscher in Arbeitsstätten
8 Weblinks

Brandklassen

Die in einem Feuerlöscher verwendeten Löschmittel sind aufgrund ihrer Löschwirkung für bestimmte Arten von Bränden geeignet, die in Brandklassen eingeteilt sind.

Die Brandklassen, für die ein Feuerlöscher geeignet ist, sind auf jedem Feuerlöscher angegeben und mit Piktogrammen abgebildet und durch die Buchstaben A, B, C und D abgekürzt. Aus der Eignung eines Feuerlöschers für bestimmte Brandklassen, leitet sich auch häufig der umgangssprachliche Name ab, so ist beispielsweise ein ABC-Löscher für die Brandklassen A, B und C geeignet.

Löschmittel

Als Löschmittel werden nichtbrennbare Gase (normalerweise Kohlendioxid), Löschpulver, Wasser oder wässrige Lösungen sowie Schaum verwendet, die mit einem Kennbuchstaben in der Typenbezeichnung des Feuerlöschers angegeben sind.

Bis Mitte der 1990er wurden auch Halone als Löschmittel eingesetzt, die Verwendung ist aber seit dem wegen der extremen Ozonschicht-Schädigung verboten.

  • Kennbuchstabe K : Kohlendioxidlöscher
  • Kennbuchstabe P : Pulverlöscher für reine Flammenbrände
  • Kennbuchstabe PG: Pulverlöscher für Flammen- und Glutbrände
  • Kennbuchstabe M : Pulverlöscher für Brände von Metallen
  • Kennbuchstabe W : Wasserlöscher
  • Kennbuchstabe S : Schaumlöscher
  • Kennbuchstabe H : Halonlöscher (Ist jedoch verboten wegen den giftigen Nebenwirkungen)

Druckerzeugung

Der zum Ausstoß des Löschmittels benötigte Druck wird entweder bei der Inbetriebnahme chemisch erzeugt, ist in einem gesonderten Treibmittelbehälter, oder der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck.
  • Kennbuchstabe C: Chemische Druckerzeugung während der Inbetriebnahme
  • Kennbuchstabe H: Aufladelöscher, ein gesonderter Treibmittelbehälter setzt den Löschmittelbehälter bei der Inbetriebnahme unter Druck.
  • Kennbuchstabe L: Dauerdrucklöscher, der Löschmittelbehälter steht ständig unter Druck.

Vorgehensweise beim Löschen

Da der Feuerlöscher nur für eine begrenzte Zeit Löschmittel ausstößt, sind einige Vorgehensweisen zu beachten, um die bestmögliche Löschwirkung zu erzielen:

  • Feuerlöscher erst am Brandherd betätigen.
  • Unter Beachtung der Windrichtung immer mit dem Wind vorgehen.
  • Flächenbrände von unten her löschen.
  • Tropfbrände werden von oben nach unten gelöscht, damit brennende Tropfen das Feuer nicht wieder neu entzünden.
  • Besser mehrere Feuerlöscher gleichzeitig als nacheinander einsetzen.
  • Die gelöschte Brandstelle nicht sofort verlassen, sondern beobachten, falls sich das Feuer wieder entzündet.
  • Die verwendeten Feuerlöscher nicht wieder zurückstellen, sondern gleich wiederbefüllen lassen.

Überprüfung

Ein Feuerlöscher muss alle zwei Jahre auf seine
Funktion überprüft werden. Bei ordnungsgemäßer Überprüfung erhält er eine Prüfplakette, auf der ersichtlich ist, wann er neuerlich überprüft werden muss.

Mögliche Schäden sind Undichtheit, sodass er Druck verliert. Bei vielen Typen kann man einen möglichen Druckverlust zwischendurch auch selbst mit einem integrierten Manometer überprüfen. Bei Pulverlöschern kann das Pulver im Laufe der Zeit zusammengepackt sein, sodass es auch unter Druck nicht ausgeblasen werden kann. Deshalb sollte man auch Feuerlöscher für Fahrzeuge alle Jahre überprüfen lassen. Vor allem Nasslöscher können nach längerer Zeit auch durchrosten.

Wichtig ist die Überprüfung auch im Schadensfall. Sollte ein nicht funktionierender Feuerlöscher, der nicht überprüft wurde, schuld sein, dass der Schaden größer ist, so kann die Versicherung den Ersatz reduzieren.

Feuerlöscher im Straßenverkehr

Für Gefahrguttransporte und für Autobusse sind Feuerlöscher vorgeschrieben. Bei LKW sind diese zwar nicht zwingend vorgeschrieben, es sollte aber mindestens ein 6 kg Löscher mitgeführt werden. Bei PKW sollte man zumindest einen 2 kg Löscher mitführen, da mit einem kleineren, obwohl solche auch im Handel sind, eine ungeübte Person kaum einen Löscherfolg erzielen kann. Außerdem sollte er griffbereit gelagert sein und nicht irgendwo, wie z.B. beim Reserverad, versteckt sein.

Feuerlöscher in Arbeitsstätten

Mit dem Feuerlöscher-Rechner für Arbeitsstätten (s. Weblinks) kann die erforderliche Anzahl von Feuerlöschern in Arbeitsstätten für verschiedene Löschertypen interaktiv ermittelt werden.

In Deutschland ist die Grundlage für das Berechnungsverfahren die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 sowie die deutsche Fassung der Europäischen Norm DIN EN 3. In Orientierung an die berufsgenossenschaftliche Regel BGR 133 wird das Ausgabeergebnis hinsichtlich der Löscheranzahl optimiert, ohne dass hierdurch die durch die Arbeitsstättenrichtlinie ASR 13/1,2 und die DIN EN 3 getroffenen Regelungen berührt werden.

Weblinks

Siehe auch: Feuerwehr, Portal Feuerwehr, Themenliste Feuerwehr


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