Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über Fluchtweg

Fluchtweg Bedeutung, Erklärung und Definition.

Andere Bedeutungen von Fluchtweg, siehe Fluchtweg (Begriffsklärung)

Ein Fluchtweg oder Rettungsweg ist ein besonders gekennzeichneter Weg - meist innerhalb eines Gebäudes - der im Falle einer notwendigen Flucht am schnellsten zum nächsten Ausgang bzw. zu einem Notausgang führt.

Dieser Weg ist entlang des Verlaufs mit Piktogrammen gekennzeichnet. Die Kennzeichnung ist oft mit der Notbeleuchtung gekoppelt. Diese Wege müssen so bemessen sein, dass die Personen, die sich zum Zeitpunkt einer besonderen Gefahr, wie einem Brand, in einem Gebäude oder einem anderen Objekt aufhalten, dieses möglichst schnell verlassen können. Fluchtwege dürfen weder vorübergehend, noch dauernd verstellt werden.

Fluchtwege müssen durch Brandschutztüren von anderen Brandabschnitten getrennt werden. Sie dürfen nicht mit Teppichboden oder anderen brennbaren Fußbodenbelägen ausgestattet, nicht mit brennbaren, Rauch entwickelnden Farben gestrichen und nicht mit PVC-haltigen Handläufen ausgestattet werden. Versorgungsleitungen, z.B. Kabel dürfen nicht durch Fluchtwege verlegt werden. Elektrische Notbeleuchtung und Fluchtwegkennzeichnung erfolgen mit halogenfreien Kabeln in separaten Schaltkreisen. Rettungswege müssen hindernisfrei sein. Türen in Rettungswegen dürfen während der Betriebszeiten eines Gebäudes nicht verschlossen sein und müssen sich mit einem Handgriff öffnen lassen.

Der Fluchtweg muss so ausgeführt sein, dass sich Personen auch bei einer Verrauchung des Weges nicht verletzen oder verirren können. Schwierig sind die Anlagen oft in Einkaufszentren, da sich dort viele ortsunkundige Personen aufhalten.

Für die zulässigen Abmessungen von Rettungswegen gibt es Normen und Richtlinien, die beim Bau von Gebäuden zwingend einzuhalten sind.

In öffentlichen Gebäude werden für jeden Aufenthaltsraum zwei Rettungswege gefordert, wobei in vielen Fällen auch die Drehleiter der Feuerwehr den zweiten Rettungsweg darstellen kann. Ein bedeutendes Thema ist der Fluchtweg bei Tunnelanlagen oder auf Autobahnen innerhalb von Lärmschutzwänden. Fehlende Fluchtwege können bei Bränden Katastrophen wie am Kitzsteinhorn auslösen. Dort war es am 11. November 2000 zum Vollbrand einer Seilbahn in einem Tunnel gekommen, in dessen Folge 155 Menschen zu Tode kamen, weil Rauch den Fluchtweg nach oben hin unpassierbar machte und Löschangriffe zu diesem Zeitpunkt nicht möglich waren.

Siehe auch


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