Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über Gebrauchshund

Gebrauchshund Bedeutung, Erklärung und Definition.

Gebrauchshunde sind Hunde, für die Jagd, zum Katastropheneinsatz, im Polizeidienst, zur Suchtgiftauffindung, bei Lawineneinsatz oder Ähnlichem gebraucht werden. Dazu müssen sie zu bestimmten Einsätzen die körperliche Beschaffenheit mitbringen. Es gibt insbesondere folgende Einsatzzwecke:

Die geforderten charakterlichen und körperlichen Eigenschaften richten sich nach dem geforderten Einsatzzweck des Hundes. Als das wichtigste gemeinsame Merkmale sind jedoch die ausgeprägte Lernwilligkeit und der unbedingte Gehorsam zu betrachten. Eine möglichst frühe Sozialisierung ist in jedem Fall anzustreben. Erst danach ist es sinnvoll, die angeborenen Jagd-, Schutz- oder Hütetriebe weiter herauszuarbeiten und von ihnen im wörtlichen Sinn "Gebrauch" zu machen.

Für Jagdhunde gibt es so genannte Brauchbarkeitsprüfungen oder vergleichbare Prüfungen deren Bestehen als Brauchbarkeitsnachweis anerkannt wird. Um ein Jagdrevier zu pachten, muss die Verfügbarkeit eines brauchbaren Hundes, der zuständigen Jagdbehörde nachgewiesen werden.


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