Gebrauchshund Bedeutung, Erklärung und Definition.
Gebrauchshunde sind Hunde, für die Jagd, zum Katastropheneinsatz, im Polizeidienst, zur Suchtgiftauffindung, bei Lawineneinsatz oder Ähnlichem gebraucht werden. Dazu müssen sie zu bestimmten Einsätzen die körperliche Beschaffenheit mitbringen. Es gibt insbesondere folgende Einsatzzwecke:
- Jagdhunde
- Schweißhund
- Apportierhund (bekannt als "Retriever", vom englischen to retrieve = zurückholen)
- Stöberhund
- Laufhund
- Vorstehhund ("Pointer")
- Bauhund ("Terrier")
- Wasserhund
- Hüte- und Treibhunde
- Schäferhund
- Sennenhund
- Metzgerhund
- Wach- und Schutzhunde
- Polizeihund
- Zollhund (Rauschgift- und Waffenspürhund, aktive und passive Anzeige)
- Rettungshund
- Blindenführhund
Für Jagdhunde gibt es so genannte Brauchbarkeitsprüfungen oder vergleichbare Prüfungen deren Bestehen als Brauchbarkeitsnachweis anerkannt wird. Um ein Jagdrevier zu pachten, muss die Verfügbarkeit eines brauchbaren Hundes, der zuständigen Jagdbehörde nachgewiesen werden.
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