Gesellschaftsrecht Bedeutung, Erklärung und Definition.
Das Gesellschaftsrecht ist kein einzelnes Gesetz, sondern regelt in Deutschland das Innen- und Außenverhältnis von Gesellschaften. Dabei erstrecken sich die allgemeinen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches auch auf andere Gesellschaftsformen, sofern nicht in einem speziellen Gesetz (lex specialis) etwas anderes bestimmt ist.
- GbR Gesellschaft bürgerlichen Rechts
- OHG offene Handelsgesellschaft
- KG Kommanditgesellschaft
- Stille Gesellschaft
- GmbH Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- AG Aktiengesellschaft
- eingetragene Genossenschaft
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