Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über Grundlagenvertrag

Grundlagenvertrag Bedeutung, Erklärung und Definition.

Als der Grundlagenvertrag wird im allgemeinen Sprachgebrauch der Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik bezeichnet.

Grundlagenverträge existieren jedoch auch zwischen anderen Staaten, so zum Beispiel der Europäische Grundlagenvertrag oder der bilaterale Grundlagenvertrag zwischen Russland und Rumänien vom 4. Juli 2003.

Der "deutsche" Grundlagenvertrag von 1972 war Teil der Ostpolitik unter Bundeskanzler Willy Brandt.

Nach Inkrafttreten des Viermächteabkommens über Berlin begannen beide deutsche Staaten mit Verhandlungen über einen Grundlagenvertrag. Wie schon beim Transitabkommen wurden die Gespräche von den Staatssekretären Egon Bahr - für die Bundesrepublik - und Michael Kohl - für die DDR - geführt.

Der Vertrag wurde am 21. Dezember 1972 in Ost-Berlin unterzeichnet.

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