Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über Kammerprokurator

Kammerprokurator Bedeutung, Erklärung und Definition.

Ein Kammerprokurator ist ein bestellter staatlicher Bediensteter in einer Kammer oder an einem Kammergericht.

Er nimmt bei Gericht staatlichen/fiskale Interessen war.

Siehe auch: Kammerfiskal, Kammerprokuratorfiskal, Prokurator


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