Erklrung, Beschreibung und Bedeutung ber Katastrophe

Katastrophe Bedeutung, Erklrung und Definition.

Eine Katastrophe (griechisch καταστροφή aus altgriechisch katá - einer Vorsilbe, die eine Umkehr oder Abwärtsrichtung ansagt und trephein - wenden) ist nach bundesdeutschem Verständnis ein Schadensereignis, welches deutlich über die Ausmaße von Schadensereignissen des täglichen Lebens hinausgeht und dabei Leben und Gesundheit zahlreicher Menschen, erhebliche Sachwerte und / beziehungsweise die lebensnotwendigen Versorgungsmaßnahmen für die Bevölkerung erheblich gefährdet oder einschränkt. Weiter ist Voraussetzung zur Verwendung des Begriffs im fachlichen Sinne, dass adäquate Gegenmaßnahmen nur gezielt getroffen werden können, wenn eine einheitliche / zentrale Koordination der Abwehrmaßnahmen durch Katastrophenschutzbehörden erfolgt und Mittel des Katastrophenschutzes für die Beseitigung der Katastrophe bzw. die Abmilderung ihrer Folgen herangezogen werden müssen (siehe zum Beispiel Bayerisches Katastrophenschutzgesetz Art. 1).

Terminologisch ist Katastrophe von Großschadensereignis bzw. dessen Synonymen Großschadenslage und Großunfall insofern abzugrenzen, als die Katastrophe generell ein Hinzuziehen von Strukturen des Katastrophenschutzes (Führungseinheiten, Personal und Material) zu ihrer Bewältigung erforderlich macht; ein Großschadensereignis stellt hingegen eine Schadenslage dar, welche sich durch die Notwendigkeit der Integration von ortsfremden Hilfseinheiten im Rahmen der überörtlichen Amtshilfe auszeichnet. Auf Katastrophenschutzmittel muss dabei nicht notwendigerweise zurückgegriffen werden.

Der Zustand "Katastrophe" wird subjektiv empfunden und kommunikativ verbreitet. Er kann von einem persönlichen Notfall, örtlichen Schadenfällen (Desaster, disaster) bis zu einer großflächigen Zerstörung von Leben, Infrastruktur und Hilfsmöglichkeiten eines ganzen Lebensraumes, sogar bis zum Untergang ganzer Gesellschaften reichen. Im Bereich der Exekutive ist die Katastrophenabwehr eine Aufgabe des Katastrophenschutzes.

Table of contents
1 Juristisches
2 Typologie
3 Literatur
4 Weblinks

Juristisches

In Deutschland existieren (aufgrund der Länderzuständigkeit gemäß der föderalen Staatsordnung) 16 verschiedene Legaldefinitionen in der den Katastrophenschutz betreffenden Gesetzgebung. Wenn eine Großschadenslage vorliegt bzw. ausgerufen wird, ist es möglich besondere Hilfe von Landesbehörden zu bekommen, so zum Beispiel überörtliche Hilfe von anderen Feuerwehren oder Geld. Auch ein Unglück, bei dem es zu einem Massenanfall von Verletzten kommt, wird als Großschadenslage bezeichnet. Großschadenslage ist dabei im rechtlichen Sinn jedoch nicht zwangsläufig mit Katastrophe gleichzusetzen.

In Österreich kann bei den oben beschriebenen Veränderungen ein bestimmtes Gebiet zum Katastrophengebiet werden. Je nach Ausdehnung kann ein Bürgermeister, Bezirkshauptmann oder Landeshauptmann die Katastrophe ausrufen. Damit treten bestimmte Notstandsgesetze in Kraft um die Auswirkungen leichter und unbürokratischer in den Griff zu bekommen.

Typologie

Eingetretene oder drohende Katastrophen, pragmatisch aufgezählt, wären:
aber auch Naturkatastrophen, d.h. Naturereignisse, denen Menschen ausgesetzt sind und die zum Ersticken, Ertrinken, Verdursten, Verhungern, Erfrieren, Verbrennen und Vergleichbarem führen (wie Meteoreinschläge, Vulkanausbrüche, Lawinen, Erd- und Seebeben, Hochwasser, Waldbrände u.a.m.)

Literatur

Weblinks

Siehe auch: Debakel, Katastrophenschutz, Katastrophensoziologie, Katastrophenforschungsstelle der Universität Kiel, Zivilschutz


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