Kulturhoheit Bedeutung, Erklärung und Definition.
Als sog. Kulturhoheit der Länder bezeichnet man die primäre Zuständigkeit der deutschen Bundesländer bezüglich der Gesetzgebung und Verwaltung auf dem Gebiet der Kultur, also insbesondere die Zuständigkeit für Schul- und Hochschulwesen, Bildung, Rundfunk, Fernsehen, Kunst.
Die Kulturhoheit der Länder ergibt sich aus der Kompetenzregelung des Grundgesetzes: Für Gegenstände, die nicht ausdrücklich als sog. Kompetenztitel dem Bund zugewiesen werden, sind gemäß Artikel 30 Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die Bundesländer zuständig.
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