Nacherfüllung Bedeutung, Erklärung und Definition.
Nacherfüllung ist eines der Rechte, das nach dem deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) beim Kaufvertrag dem Käufer oder beim Werkvertrag dem Besteller zusteht, wenn die verkaufte Sache oder das hergestellte Werk mangelhaft sind. Die geltende Regelung der Mängelansprüche beruht auf dem am 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts.Das Recht auf Nacherfüllung ist geregelt
- im Kaufrecht in § 437 Nr. 1, § 439 BGB,
- im Werkvertragsrecht in § 634 Nr. 1, § 635 BGB.
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