Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über Nachgelagerte Besteuerung

Nachgelagerte Besteuerung Bedeutung, Erklärung und Definition.

Das Prinzip der Nachgelagerten Besteuerung besagt, dass Einkünfte aus Renten dann besteuert werden, wenn die Renten ausgezahlt werden, während die Beiträge, die gezahlt werden, um die Rentenansprüche zu erwerben, weitgehend oder ganz steuerfrei bleiben.

Bis 2004 werden in Deutschland Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung, berufsständischen Versorgungswerken und der Alterssicherung der Landwirte nur mit dem sogenannten Ertragsanteil besteuert, während die Pensionen von Beamten und aus betrieblicher Altersvorsorge nahezu in voller Höhe der Einkünfte besteuert werden. Durch das Alterseinkünftegesetz wird ab 2005 bis 2040 zur einheitlichen nachgelagerten Besteuerung übergegangen. Der Übergang zur nachgelagerten Besteuerung und zur Steuerfreistellung der Altersvorsorgeaufwendungen erfolgt schrittweise, da die im Falle der sofortigen Einführung eintretenden Steuerausfälle für den Staat nicht tragbar wären.


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