Ombudsman Bedeutung, Erklärung und Definition.
Der Ombudsman (schwedisch: Vermittler) ist ein eine vom Parlament ernannte, unabhängige Vertrauensperson, die Beschwerden von Menschen gegenüber der Verwaltung nachgeht.In Schweden gibt es die Institution bereits seit 200 Jahren. In den 1970er Jahren verbreitete sich die Institution weltweit. Im allgemeinen wird die schwedische Schreibweise verwendet, eingedeutscht manchmal auch das Wort Ombudsmann.
Die Dienste eines Ombudsmans sind kostenfrei. Sie können von jedermann in Anspruch genommen werden. In der Regel nimmt er Beschwerden im persönlichen Gespräch auf und prüft, ob die Verwaltung rechtlich einwandfrei und fair gehandelt hat. Er sucht dann nach einer gerechten und von allen Seiten akzeptierten Lösung, die er in der Form von Empfehlungen ausspricht.
Der Ombudsman ist lediglich gegenüber dem Parlament verantwortlich, dem er in regelmäßigen Abständen Rechenschaft legen muß. Im Rahmen seiner Zuständigkeit darf er bei allen Ämtern schriftliche oder mündliche Auskünfte abfragen, Besichtigungen durchführen und die Herausgabe aller notwendigen Akten erlangen. Er darf auch auf eigene Initiative hin Untersuchungen durchführen.
Siehe auch: Volksanwalt
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