Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über Personengesellschaft

Personengesellschaft Bedeutung, Erklärung und Definition.

Personengesellschaften sind nach deutschem und österreichischem Recht Zusammenschlüsse mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Die Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, sie haben nur eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit. Es gibt keine Formvorschriften bei der Gründung und kein Mindestkapital.

Zu den verschiedenen Personengesellschaften des deutschen Rechts zählen

  1. die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR),
  2. die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  3. die Kommanditgesellschaft (KG) und
  4. die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe).

Daneben existieren in Deutschland Zu den Personengesellschaften des österreichischen Rechts zählen
  1. die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GesBR),
  2. die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
  3. die Kommanditgesellschaft (KG)
  4. die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) und
  5. die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG).

Daneben existiert in Österreich Der Gegenbegriff innerhalb der Gesellschaftsformen sind die sog. Kapitalgesellschaften.


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