Personengesellschaft Bedeutung, Erklärung und Definition.
Personengesellschaften sind nach deutschem und österreichischem Recht Zusammenschlüsse mehrerer Personen zur Erreichung eines gemeinsamen Zweckes. Die Personengesellschaften sind keine juristischen Personen, sie haben nur eine eingeschränkte Rechtsfähigkeit. Es gibt keine Formvorschriften bei der Gründung und kein Mindestkapital.Zu den verschiedenen Personengesellschaften des deutschen Rechts zählen
- die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR),
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- die Kommanditgesellschaft (KG) und
- die Partnerschaftsgesellschaft (Freie Berufe).
- die stille Gesellschaft,
- die Reederei und
- die Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigung.
- die Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GesBR),
- die Offene Handelsgesellschaft (OHG),
- die Kommanditgesellschaft (KG)
- die Offene Erwerbsgesellschaft (OEG) und
- die Kommanditerwerbsgesellschaft (KEG).
- die stille Gesellschaft.
Diese Seite ist ein Artikel über Personengesellschaft. Seite Versuche, zum von von Beschreibung über bereitzustellen Personengesellschaft. Sie konnten Tatsachen über auch finden Personengesellschaft. Erklärung von Personengesellschaft.
