Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über Post

Post Bedeutung, Erklärung und Definition.

Dieser Artikel befasst sich mit der Post als Transporteur. Für die gleichnamige Abkürzung aus der Computertechnik siehe unter Power-On Self Test.

Table of contents
1 Umgangssprachliche Bedeutung
2 Sammelbezeichung
3 Post als Unternehmen
4 Siehe auch
5 Weblinks

Umgangssprachliche Bedeutung

Mit Post wird umgangssprachlich das Postamt bzw. die Postfiliale oder -agentur bezeichnet.

Sammelbezeichung

Der Begriff wird auch für Postsendungen und -beförderungsmittel aller Art verwendet. So kann unterschieden werden nach

  1. der Unternehmensform: Staatspost, Landespost, Stadtpost, privatrechtliches Unternehmen
  2. dem Laufweg: Inlandspost, Auslandspost
  3. dem Zweck: Dienstpost, Geschäftspost, Verwaltungspost, Wirtschaftspost, Privatpost
  4. dem benutzten Verkehrsmittel: Bahnpost, Luftpost, Ballonpost, Kraftpost, Schiffspost, Straßenpost
  5. technologischen Aspekten: Anschlusspost, Eilpost, Zubringerpost
  6. dem Benutzerkreis: Feldpost, Dienstpost, Kurierpost, im Mittelalter auch Metzgerpost, Post des Deutschen Ritterordens

Post als Unternehmen

Die Post ist eine Organisationsform, die Briefe, Pakete, Geld und teilweise Personen (in Österreich mit Postbussen) transportiert. Zur Post gehörte bis in die 1990er Jahre in den meisten europäischen Ländern auch das Fernmeldewesen sowie eine Bank.

Die meisten Postorganisationen sind Mitglied im Weltpostverein.

Die jeweiligen Postunternehmen waren Behörden bzw. streng gegliederte Staatsunternehmen (in den sozialistischen Staaten) und nahmen hoheitliche Aufgaben war. Ihre Mitarbeiter waren Beamte bzw. Angestellte.

Situation in Deutschland

1995 wurde die Deutsche Bundespost privatisiert und in die drei Sparten Deutsche Post AG, Deutsche Telekom AG und Postbank aufgeteilt.

Neben den ehemals staatlichen Postunternehmen gibt es auch private Postdienstleister.

In Deutschland ist das gewerbliche Anbieten von Postdienstleistungen jedermann erlaubt (Grundgesetz Art. 87f Abs. 2). Nur für Briefsendungen bis 1000 Gramm wird eine Lizenz der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post benötigt.

Wer ohne diese Lizenz tätig wird, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße bis zu 1 Million Euro geahndet werden.

Siehe auch

Weblinks


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