Rundumkennleuchte Bedeutung, Erklärung und Definition.
Um eine stillstehende Glühlampe wird ein Hohlspiegel durch einen Motor rundherumgedreht. Dadurch rotiert auch der Strahl dieses Lichtes um 360°. In neuerer Zeit werden statt dieser 'klassischen' Rundumkennleuchten auch (Mehrfach-)Blitzleuchten verwendet, in denen statt der zuvor genannten mechanischen Teile Stroboskop-Blitzleuchten verbaut sind, die in regelmäßigen Abständen einmal, zweimal (oder mehrfach) kurz hintereinander aufblitzen. Der Verschleiß ist bei dieser Variante geringer, da keine bewegenden Teile vorhanden sind. Außerdem sind sie tagsüber durch ihre Blitzwirkung besser zu erkennen.
Die neueste Entwicklung stellen LED-Leuchten dar, die sich durch hohe Leuchtkraft sowie geringen Stromverbrauch und Verschleiß auszeichnen.
Die Leuchten müssen auf dem Fahrzeug so angebracht werden, dass sie von allen Seiten erkennbar sind. Erforderlichenfalls müssen dazu mehrere Leuchten montiert werden, beispielsweise vorne und hinten auf dem Fahrzeug. Ergänzend können dabei auch gerichtete Blitzleuchten verwendet werden, um die Warnwirkung zu erhöhen. Weite Verwendung finden etwa am Kühlergrill montierte Frontblitzer (so genannte "Straßenräumer"), da die Rundumkennleuchten am Fahrzeugdach bei geringem Abstand zu einem vorausfahrenden Fahrzeug in dessen Rückspiegel nicht zu sehen sind. Vielfach werden auch die mehrere Leuchten mit dem Lautsprecher und einem Zusatzscheinwerfer in einem gesamten Balken kombiniert, so dass die Aufbauarbeiten beim Fahrzeug billiger sind.
Die Lampen können auf den Fahrzeugen fix montiert sein oder aber mit Magnethaltern nur bei Bedarf montiert werden (z.B. Zivilstreifen).
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2 Blaue Rundumkennleuchten 3 Rote Rundumkennleuchten 4 Grüne Rundumkennleuchten 5 Sonstiges |
In Deutschland bezeichnet man die Verwendung von Blaulicht und dem Folgetonhorn, umgangssprachlich auch als Martinshorn bekannt, das so genannte Sondersignal. Das Blaulicht wurde aufgrund einer Gesetzesänderung von 1933 eingeführt. Damals wurde für die Polizeifahrzeuge festgelegt, dass diese mit einem blauen Licht auszustatten sind. Im gleichen Jahr wurden aber die Feuerwehren den Polizeitruppen zugeordnet, der sogenannten "Feuerlöschpolizei". Somit wurden auch die Feuerwehren mit dem blauen Licht ausgestattet. Die Einführung des Blinklichtes bzw. der Rundumkennleuchte anstelle des ruhig leuchtenden Lichtes erfolgte erst in den 50er-Jahren.
Bei Einsatzleitfahrzeugen der Feuerwehr werden rote Rundumkennleuchten bei größeren Einsätzen verwendet. Sie erlauben Einsatzfahrzeugen die Einsatzleitung bzw. das Einsatzgebiet auf Sicht anzufahren und zu finden. Die Kennleuchte darf nur bei Stillstand des Fahrzeuges betrieben werden.
Gelbe Rundumkennleuchten
Gelbe Rundumkennleuchten weisen auf ein Fahrzeug hin, auf das besonders Rücksicht zu nehmen ist.
Sie warnen generell vor Unfall- oder Gefahrenstellen.Blaue Rundumkennleuchten
Blaue Rundumkennleuchten (so genanntes Blaulicht) weisen auf Einsatzfahrzeuge hin von:
Blaues Blinklicht warnt ebenfalls vor Einsatz-, Unfall- und Gefahrenstellen. Die gleichzeitige Nutzung von blauen Blinklicht und einem Folgetonhorn macht den Vorrang der Einsatzfahrzeuge deutlich, denen dann von den übrigen Verkehrsteilnehmern unverzüglich freie Bahn zu schaffen ist.Rote Rundumkennleuchten
Rote Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich nicht erlaubt. Aber in manchen anderen Ländern dienen sie entweder allein oder in Kombination mit blauen zur Kennzeichnung von Einsatzfahrzeugen.Grüne Rundumkennleuchten
Auch grüne Rundumkennleuchten sind in Deutschland und Österreich nicht als Fahrzeugbeleuchtung erlaubt, dienen aber im Einsatz teilweise zur Kennzeichnung von Fahrzeugen (Feuerwehr: Atemschutz-Fahrzeug) und Örtlichkeiten.
