Sodomiterverfolgung Bedeutung, Erklärung und Definition.
(1482)]]Unter Sodomiterverfolgung versteht man die strafrechtliche Verfolgung und Hinrichtung von MĂ€nnern, denen man im christlichen Mittelalter und der frĂŒhen Neuzeit vorwarf, das "sodomitische Laster" [vitium sodomiticum] praktiziert zu haben.
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2 Theologischer Diskurs 3 Verfolgungspraxis 4 Literatur 5 Siehe auch 6 Weblinks |
Begriff
Heute versteht man in Deutschland unter Sodomie nur noch den sexuellen Verkehr mit Tieren (Zoophilie). DemgegenĂŒber fasste das Mittelalter ganz verschiedene "widernatĂŒrliche" Praktiken unter diesen Begriff, hauptsĂ€chlich jedoch den Analverkehr.
Das sodomitische Laster hieĂ auch die "stumme SĂŒnde", die "SĂŒnde ohne Namen" oder "jene schreckliche SĂŒnde, die unter Christen nicht genannt werden darf". Am hĂ€ufigsten gebraucht wurde die Wendung "Laster wider die Natur" [vitium contra naturam].
Da der Begriff der HomosexualitĂ€t erst im 19. Jahrhundert aufkam, ist es irrefĂŒhrend, die Sodomiterverfolgung als Homosexuellen- oder gar als Schwulenverfolgung zu bezeichnen. Gleichwohl verstand man unter "Sodomit" vorwiegend einen Mann, der mit einem anderen Mann den Analverkehr praktizierte.
Das Mittelalter kann jedoch im Hinblick auf den heutigen Begriff der HomosexualitĂ€t nicht nur als eine Repressionsgeschichte geschildert werden. Denn gleichzeitig galt die Liebe zwischen MĂ€nnern als nichts AuĂergewöhnliches und wurde nur selten mit dem Begriff der Sodomie in Verbindung gebracht. Gleichgeschlechtliche Freundespaare wurden von der Kirche teilweise auch als WahlbrĂŒder gesegnet und miteinander bestattet.
Etymologisch leitete sich das Wort Sodomie von der biblischen Stadt Sodom ab, deren Bewohner der SĂŒnde anheim gefallen seien und daher von Gott unter einem Regen aus Feuer und Schwefel begraben wurden (1. Buch Mose, Kapitel 18 und 19). Die Assoziation dieser SĂŒnde mit der Unzucht zwischen MĂ€nnern entspricht allerdings nicht der Art, wie diese Geschichte in der Bibel selbst verstanden wurde. Dort wird sie ĂŒberwiegend mit der Verletzung der Gastfreundschaft in Verbindung gebracht (vgl. Buch der Weisheit, Kapitel 19, Vers 15), aber kein einziges Mal mit dem mosaischen Verbot des mannmĂ€nnlichen Analverkehrs.
Theologischer Diskurs
Noch im Evangelium nach MatthĂ€us und Lukas wird das Vergehen der Sodomiter mit der Verletzung der Gastfreundschaft assoziiert (MatthĂ€us 10,14 f.; Lukas 10,10-12). Die Apostel der Kirche hatten jedoch das "Trachten nach dem Fleisch" als die Quelle der SĂŒnde identifiziert (vgl. Römer 7-8). Daher lag es fĂŒr sie auch nahe, die Geschichte von der angedrohten Vergewaltigung der zwei unter dem schĂŒtzenden Dach Lots beherbergten Engel nicht als ein Gleichnis ĂŒber den Fremdenhass zu deuten, wie es das Buch der Weisheit (19,15) getan hatte, sondern darin eine Anklage zu lesen gerichtet gegen diejenigen, "die sich von der schmutzigen Begierde ihres Körpers beherrschen lassen" (2 Petrus 2,10). Allerdings war ihnen dabei noch nicht ins Auge gefallen, dass die Geschichte zwischen Personen des gleichen Geschlechts handelte und damit auch als vernichtendes Urteil ĂŒber die stupra in masculos, also die Hurereien mit MĂ€nnern, interpretiert werden konnte. Und so beschrĂ€nkte Judas, der Bruder des Jakobus, in einem Brief an die damalige christliche Gemeinde seinen Vorwurf gegen die Sodomiter darauf, dass sie Unzucht trieben und dem "fremden Fleisch" der Engel nachstellten (Judas 7).
Auch die spĂ€teren patristischen Kommentatoren versĂ€umten es zunĂ€chst, in der Interpretation der Sodom-Geschichte zwischen der SĂŒnde der Wollust im Allgemeinen und der "widernatĂŒrlichen Unzucht" im Besonderen zu unterscheiden. Ja selbst die Ă€lteren, nicht sexuell gefĂ€rbten Interpretationen der Geschichte hielten sich noch ĂŒber Jahrhunderte. So erklĂ€rte Hieronymus im Einklang mit Jesaja (3,9), Prinzen gĂ€lten dann als Sodomiten, wenn sie in einem anderen Land mit ihren SĂŒnden prahlten. Ambrosius wiederum hebt an der Drohung der Sodomiter, die drei Engel zu vergewaltigen, die Verletzung des Gastrechts hervor, fĂŒhrt aber gleichzeitig an anderer Stelle als GrĂŒnde fĂŒr die Vernichtung der Stadt die Boshaftigkeit, SĂŒndenverfallenheit und besonders die Wollust ihrer Einwohner an. FĂŒr Gregorius hingegen ist es bereits eindeutig, dass Sodom seiner "ungesetzlichen Begierden" wegen bestraft wurde. "Vom brennenden Sodom zu fliehen heiĂt, die unerlaubten Feuer des Fleisches zurĂŒckzuweisen." Unter den vier groĂen Kirchenlehrern ist es jedoch einzig Augustinus, der explizit darauf verweist, dass Sodom zerstört wurde, weil dort die Unzucht mit MĂ€nnern aus Gewohnheit blĂŒhte.
Als Hauptwort taucht die Sodomie erstmals Mitte des 11. Jahrhunderts in einer kirchlichen Streitschrift auf, wo sie ihre Neukreation einer grammatischen Analogie verdankt: In seinem Liber Gommorrhianus ruft der Benediktinermönch Petrus Damianus Papst Leo IX. dazu auf, das sodomitische Laster aus der Kirche zu tilgen, indem diejenigen, die sich dessen schuldig gemacht haben, ihrer geistlichen WĂŒrde enthoben werden. In diesem Kontext prĂ€gt er das Substantiv sodomia mit Hilfe einer polemischen Parallelisierung: "Wenn Blasphemie die schlimmste SĂŒnde ist, weiĂ ich nicht, auf welche Weise Sodomie besser wĂ€re."
Damian legt dem Begriff dabei eine uns heute befremdend erscheinende Gruppierung gĂ€nzlich verschiedener sexueller Handlungen zugrunde. Ihre Gemeinsamkeit bestand lediglich darin, dass sie nichts zur Fortpflanzung beitrugen, dem fĂŒr das traditionelle Christentum einzig legitimen Zweck und Grund menschlicher SexualitĂ€t. Vier Arten (Spezies) konstituieren fĂŒr Damian daher in aufsteigender Reihenfolge die sodomitische SĂŒnde: die Selbstbefleckung (Masturbation), das wechselseitige Umgreifen und Reiben der mĂ€nnlichen Genitalien, die Ejakulation zwischen den Schenkeln und der Verkehr von hinten.
Einer anderen Logik der Unterteilung folgte Thomas von Aquin im 13. Jahrhundert. Ihm zufolge ist die "SĂŒnde wider die Natur" eine von sechs Arten der Wollust mit vier Unterarten, nĂ€mlich der Masturbation, dem Verkehr mit einem "Wesen einer anderen Art", dem Verkehr mit einer Person, die nicht das geforderte Geschlecht besitzt, und dem unnatĂŒrlichen Vollzug des Beischlafs, etwa durch die Benutzung ungehöriger Instrumente oder auf andere "monströse und bestialische Weisen". Am schwersten wiegt dabei die Unzucht mit einem Tier, am geringsten die "Unreinheit", die einer mit sich allein begeht.
Mitte des 6. Jahrhunderts verhĂ€ngte der byzantinische Kaiser Justinian in seinen Gesetzesnovellen ein Totalverbot der "widernatĂŒrlichen Unzucht", verwies dabei erstmalig auf den biblischen Mythos von Sodom und Gomorrha und warnte vor "Erdbeben, Hungersnot und Pest" als Folgen solchen Treibens. In einem anonym erschienenen Pamphlet gegen das Kaiserehepaar, das an Deutlichkeit nichts zu wĂŒnschen ĂŒbrig lieĂ, beleuchtete der zeitgenössische Historiker Prokopios von Caesarea den politischen Hintergrund dieses Gesetzes. Dabei legt er nahe, dass Justinian sowie seine Gemahlin und Mitregentin Theodora das Gesetz vor allem als Mittel gebrauchten, persönliche Feinde unter einem billigen Vorwand aus dem Weg zu schaffen und gezielt Personen auszuplĂŒndern, die groĂe ReichtĂŒmer besaĂen. Die Bestrafung habe dabei jeder Rechtsform entbehrt, "denn die Ahndung geschah ohne KlĂ€ger, und das Zeugnis eines einzigen Mannes oder Kindes [...] erschien als vollgĂŒltiger Beweis". Anhand zweier FĂ€lle schildert Prokop schlieĂlich auch den populĂ€ren Widerstand, den die Verfolgung einzelner Personen wegen PĂ€derastie oder angeblicher Beischlafbeziehungen mit MĂ€nnern [gamoi andron] im "gesamten Volk" hervorrief.
Jedoch gibt es nicht die geringsten Hinweise, dass die Kirche Justinians Gesetz jemals unterstĂŒtzt oder auch nur öffentlich befĂŒrwortet hĂ€tte. Vielmehr wurde sie sehr bald schon selbst zum Opfer des blutigen Treibens, zu dem sich das Kaiserehepaar mithilfe der beiden Novellen ermĂ€chtigt hatte. So sind die einzigen von Justinian bestraften "Delinquenten", deren voller Name uns bis heute ĂŒberliefert ist, beides prominente Bischöfe der damaligen Zeit: der eine, Isaiah von Rhodos, wegen angeblicher Unzucht mit MĂ€nnern gefoltert und exiliert, der andere, Alexander von Diospolis in Thrakien, gemÀà den Bestimmungen des Gesetzes kastriert und öffentlich durch die StraĂen gefĂŒhrt.
Bis zum 13. Jahrhundert war Sodomie in den meisten LĂ€ndern Europas nicht strafbar, sondern lediglich eine von vielen SĂŒnden in den kirchlichen BuĂbĂŒchern. Das Ă€nderte sich jedoch im Rahmen der Kreuzzugspropaganda gegen den Islam, die den Begriff der Sodomie politisierte. Mohammed, der "Feind der Natur", habe die SĂŒnde der Sodomiter unter seinen Leuten popularisiert, hieĂ es in den zeitgenössischen Pamphleten. Die Sarazenen wĂŒrden Bischöfe vergewaltigen und christliche Knaben fĂŒr ihre fleischlichen Begierden missbrauchen. Nur wenig spĂ€ter gehörte die Sodomie auch zu den StandardvorwĂŒrfen gegen die HĂ€retiker, so dass ketzern im Mittelhochdeutschen zum Synonym fĂŒr "sodomitisch verkehren" wurde. (Gleiches geschah in Frankreich mit bougrerie und in England mit buggery, die sich beide vom Namen der Bogomilensekte ableiten.)
Im Rahmen dieser Hetze wandelte sich zwischen 1250 und 1300 die Sodomie von einer zwar sĂŒndigen, aber meist völlig legalen Praxis zu einer Handlung, die fast ĂŒberall in Europa mit der Todesstrafe belegt wurde. Sie war jedoch weiterhin vor allem ein Mittel der Denunziation und der politischen Intrige, wie im Fall der Ermordung von König Eduard II oder der Zerschlagung des Templerordens. DarĂŒber hinaus wurde sie in der Regel nur geahndet, wenn eine Handlung den sozialen Frieden empfindlich gestört hatte, z.B. bei einer Vergewaltigung oder der Sodomitisierung von Kindern. Die Gerichte beschĂ€ftigten sich in der RealitĂ€t viel öfter mit FĂ€llen von auĂerehelichem Geschlechtsverkehr zwischen einem Mann und einer Frau als mit gleichgeschlechtlichen Handlungen unter MĂ€nnern, bargen letztere doch wenigstens nicht die Gefahr des illegitimen Nachwuchses.
Es gab jedoch zeitlich und regional begrenzte Ausnahmen von dieser Regel. Ein Beispiel hierfĂŒr ist die Stadt Florenz. Nachdem wiederholte Pestepidemien die Einwohnerzahl von etwa 120.000 auf ca. 40.000 dezimiert hatten, wurde dort im Jahr 1432 die "Behörde der Nacht" geschaffen. Sie widmete sich ausschlieĂlich der BekĂ€mpfung der Sodomie. Ăber die GrĂŒnde fĂŒr ihre EinfĂŒhrung kann man nur spekulieren, aber es liegt nahe, dass sie Teil einer Politik war, die sexuellen Freiheiten junger MĂ€nner zu beschneiden, um sie dadurch in die Ehe zu drĂ€ngen. Sie ahndete den Analverkehr zwar meist nur noch mit Geldstrafen. Aber gerade dadurch gelang es ihr, ein funktionsfĂ€higes System der totalen Ăberwachung aufzubauen, das mit Verhören, der Belohnung von Denunzianten, einem Netz von Spionen und Informanten und einer Kronzeugenregelung arbeitete. Bis zu seinem 30. Lebensjahr lenkte so jeder zweite mĂ€nnliche Florentiner wenigstens einmal den Verdacht der Behörde auf sich. Gleichzeitig offenbarte diese Verfolgung den extrem hohen Verbreitungsgrad sexueller Beziehungen unter MĂ€nnern und ihre relative Offenheit. "Sodomie" fand in Florenz nicht etwa versteckt im Rahmen einer Subkultur statt, sondern war Teil alltĂ€glicher Sozialbeziehungen. Erst nach 70 Jahren wurde die Behörde der Nacht wieder aufgelöst. Florenz kehrte allmĂ€hlich, nachdem der Versuch gescheitert war, das "Laster wider die Natur" auf diese Weise einzudĂ€mmen, zur auch anderswo ĂŒblichen Praxis der Verfolgung zurĂŒck: prinzipielle Androhung der Todesstrafe bei weitgehender Duldung einfacher Akte der "Sodomie".
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Siehe auch
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