Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über StĂ€ndige Vertretung

StĂ€ndige Vertretung Bedeutung, Erklärung und Definition.

Als StĂ€ndige Vertretung (StĂ€V) bezeichnet man Institutionen, die die Funktionen einer Botschaft erfĂŒllen, wenn die Einrichtung einer "echten" Botschaft nicht möglich ist. Dies ist dann der Fall, wenn die StĂ€V
  • sich in einem Land befindet, das von dem Staat, der die StĂ€V unterhĂ€lt, nicht offiziell anerkannt wird, oder
  • ihre Botschaftsfunktion nicht in einem souverĂ€nen Staat, sondern in einer internationalen Organisation (UNO, EU) ausĂŒbt.

Die Regierungen der BRD und der DDR eröffneten am 1. Mai 1974 in Bonn bzw. Ost-Berlin StÀndige Vertretungen, da sich beide Staaten völkerrechtlich nicht als Ausland anerkannten. Basis dieser Einrichtungen war der Grundlagenvertrag von 1972.

Die Bundesrepublik Deutschland unterhÀlt StÀndige Vertretungen unter anderem bei der EU und den Vereinte Nationen.

Fall Taiwan

Die Republik China auf Taiwan wird auf Druck der Volksrepublik China, nur von 27 Staaten, ĂŒberwiegend kleine oder Dritte-Welt-Staaten, anerkannt. Um trotzdem ein außenpolitisches VerhĂ€ltnis zu Taiwan aufzubauen, wurden von vielen Staaten sogenannte Taipei Wirtschafts- und KulturbĂŒros eingerichtet. Diese arbeiten De facto wie eine Botschaft, vermeiden allerdings peinlichst diese offizielle Bezeichnung, um sich nicht das Missfallen der Volksrepublik China auf sich zu ziehen. Die Volksrepublik China verfolgt die Ein-China-Politik, in der die Insel Taiwan ein Teil des Mutterlandes ist. Wie zur Zeit der deutschen Teilung betrachtet die Einheimischen auf Festland und die Einwohner auf Taiwan die beiden Landesteile als Inland, nur von den jeweiligen fremden Machthabern als besetzt.

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