Standesamt Bedeutung, Erklärung und Definition.
Das Standesamt ist in Deutschland (seit 1.10.1874 Preußen, ab 1.1.1876 im ganzen Gebiet des Deutsches Reiches), in Österreich (seit 1939) wie auch in der Schweiz (Zivilstandsbehörde seit 1876) ein Amt zur Erledigung der im Personenstandsgesetz vorgesehenen Aufgaben, insbesondere zur Führung der Personenstandsbücher, zur Erstellung von Abstammungsurkunden u.a.In Österreich gehören die Standesämter zu den Gemeindeämtern bzw. Magistraten. In der Schweiz ist ein zentrales (elektronisches) Personenstandsregister eingerichtet worden. Seit dieser Zeit sinkt die Zahl der Zivilstandsämter, da Personenstandsbücher zentral verwaltet werden können.
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