Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über Strafgericht

Strafgericht Bedeutung, Erklärung und Definition.

Strafgerichte sind Organe der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, die lediglich Strafverfahren oder Beschlüsse in Strafverfahren bearbeiten.

Die Spruchkörper der Strafgerichte sind hier in hierarchisch aufsteigender Reihenfolge:

  1. Strafrichter beim Amtsgericht
  2. Schöffengericht beim Amtsgericht (auch erweitertes Schöffengericht)
  3. Strafkammer beim Landgericht (kleine, große Strafkammer, Schwurgericht)
  4. Strafsenat beim Oberlandesgericht
  5. Strafsenat beim Bundesgerichtshof

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