Strafgericht Bedeutung, Erklärung und Definition.
Strafgerichte sind Organe der Ordentlichen Gerichtsbarkeit, die lediglich Strafverfahren oder Beschlüsse in Strafverfahren bearbeiten.Die Spruchkörper der Strafgerichte sind hier in hierarchisch aufsteigender Reihenfolge:
- Strafrichter beim Amtsgericht
- Schöffengericht beim Amtsgericht (auch erweitertes Schöffengericht)
- Strafkammer beim Landgericht (kleine, große Strafkammer, Schwurgericht)
- Strafsenat beim Oberlandesgericht
- Strafsenat beim Bundesgerichtshof
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