UniversitĂ€t Bedeutung, Erklärung und Definition.
UniversitĂ€ten (vom lateinischen Wort universitas, Gesamtheit), d.h. wissenschaftliche Hochschulen) sind diejenigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, an denen die Wissenschaften vollstĂ€ndig und in systematischer Ordnung gelehrt und von denen auch die höchsten wissenschaftlichen WĂŒrden (Grade) erteilt werden.Der lateinische Name Universitas bezeichnete ursprĂŒnglich nur die mit gewissen Rechten ausgestattete Körperschaft der Lehrer und SchĂŒler (universitas magistrorum et scholarium); erst allmĂ€hlich wurden auch die Lehranstalten als solche (sonst: studium, studium generale) UniversitĂ€t genannt und nachtrĂ€glich dieser Name auf den die Gesamtheit der Wissenschaften umfassenden Lehrplan der Hochschulen gedeutet.
Die UniversitÀten dienen der Forschung und der Lehre (das Studium - Ausbildung von Akademikern). Sie gliedern sich in einzelne FakultÀtenen oder Fachbereiche.
Die abendlÀndischen UniversitÀten sind Erzeugnisse des spÀteren Mittelalters, doch haben Àltere Vorbilder auf ihre Entstehung mehr oder weniger eingewirkt.
Als solche sind zunĂ€chst die groĂen Lehranstalten des spĂ€teren Altertums zu nennen: Das von PtolemĂ€os Philadelphos um 280 v.Chr gegrĂŒndete Museion zu Alexandria, die Philosophenschuleschule zu Athen, anstaltlich verfasst namentlich durch Kaiser Hadrian und Herodes Atticus (130 n.Chr), und die nach diesen Mustern gebildeten AthenĂ€en zu Rom (135), Lugdunum (Lyon), Nemausus (NĂźmes), Konstantinopel (424).
Ferner kommen in Betracht die arabischen Medressen, unter denen im frĂŒheren Mittelalter die zu Cordoba, Toledo, Syrakus, Bagdad und Damaskus hohen Ruf genossen.
Unmittelbarer schlossen die ersten UniversitĂ€ten sich an die alten Kloster- und Domschulen an, unter denen schon im 8 und 9. Jahrhundert einzelne, wie beispielsweise Tours, St. Gallen, Fulda, LĂŒttich, Paris als scholae publicae von auswĂ€rts zahlreiche SchĂŒler an sich gezogen hatten.
DemgemÀà erscheinen die UniversitĂ€ten bis ins 15. Jahrhundert ausschlieĂlich als kirchliche Anstalten, die sich an ein Domkapitel, Kollegiatstift anzuschlieĂen und die Ausstattung mit kirchlichen PfrĂŒnden zu stĂŒtzen pflegen.
Die ersten UniversitÀten, welche nach heutigem Sprachgebrauch jedoch nur einzelne FakultÀtenen waren, finden wir im 11. Jahrhundert in Italien; es waren die Rechtsschulen zu Ravenna, Bologna und Padua und die medizinische Schule zu Salerno.
Festere korporative Verfassung als Hochschule, obwohl immer noch klerikaler Art, errang zuerst die UniversitĂ€t zu Paris, die seit dem 12. Jahrhundert die FĂŒhrung auf dem Gebiet der Theologie und Philosophie ĂŒbernahm und als die eigentliche Heimat der Scholastik bezeichnet werden muss.
Als die Bedeutung dieser Körperschaften fĂŒr das geistige Leben der Völker wuchs, nahmen die PĂ€pste die Schutzherrschaft ĂŒber die neuen Anstalten in Anspruch und dehnten den besonderen Gerichtsstand, welchen die Kirche fĂŒr ihre Angehörigen besaĂ, auch auf die weltlichen UniversitĂ€tsangehörigen aus.
Die innere Organisation der UniversitĂ€ten orientierte sich ab 1249 an den verschiedenen Nationen, wobei sich die kleineren an eine der gröĂeren anschlossen. So entstand in Paris die Einteilung in vier Nationen: Gallikaner oder Gallier (zu denen auch Italiener, Spanier, Griechen und MorgenlĂ€nder zĂ€hlten), Picarden, Normannen und EnglĂ€nder (welche auch die Deutschen und weitere Nord- und MitteleuropĂ€er beinhalteten). Diese Einteilung galt sowohl fĂŒr die UniversitĂ€tsschĂŒler als auch -lehrer.
Jede Nation hatte ihre besondern Statuten, besondere Beamten und einen Vorsteher (Prokurator). Die Prokuratoren wÀhlten den Rektor der UniversitÀt. Papst Honorius III verordnete 1219, dass nur diejenigen Gelehrten zu Lehrern wÀhlbar wÀren, welche vom Bischof oder vom Scholastikus des zustÀndigen Stifts die Lizenz dazu erhalten hÀtten.
AllmĂ€hlich entstanden jedoch zunftartige VerbĂ€nde unter den Lehrern (magistri, Meistern) der Theologie, der Jurisprudenz und der Medizin, die als geschlossene Kollegien zuerst 1231 von Gregor IX in Paris anerkannt und ordines oder facultates, FakultĂ€tenen, genannt wurden. Diese Einteilung löste allmĂ€hlich die der Nationen ab. Etwas spĂ€ter nahm auch das Kollegium der Artisten, das heiĂt der Lehrer der "sieben freien KĂŒnste", die Verfassung einer vierten FakultĂ€t an, die jedoch bis in die spĂ€tere Neuzeit zunĂ€chst nur die Aufgabe hatte, fĂŒr das Studium einer der höheren Fachwissenschaften vorzubereiten. Dementsprechend waren ihre Lehrer hĂ€ufig auch Scholaren in einer der obern FakultĂ€ten.
Vorrecht der FakultĂ€ten war bald die Verleihung akademischer Grade. In Paris waren dies drei Hauptgrade, die der Bakkalarien (Bakkalaureen), Lizentiaten und Magister (Meister). Die Bakkalarien wurden von den einzelnen Magistern ernannt; der Grad eines Lizentiaten wurde nach einer PrĂŒfung durch die FakultĂ€tsmeister von Seiten der Kanzler oder Bischöfe erteilt, die aber zuletzt nur noch ihre BestĂ€tigung gaben.
Nur die Magister hatten das uneingeschrĂ€nkte Recht, als Lehrer ihrer FakultĂ€t aufzutreten. Sie hieĂen auch oft Doktoren. In Deutschland galt die Bezeichnung Doktor meist fĂŒr die drei alten oder oberen FakultĂ€ten, wĂ€hrend die FakultĂ€ten der freien KĂŒnste Magister ernannten. Die Ernennung zum Doktor wurde als Promotion bezeichnet. Diese fanden meistens unter festlichen Zeremonien statt, als Zeichen der DoktorwĂŒrde wurde der Doktorhut ĂŒberreicht.
Ein drittes fĂŒr die mittelalterliche Verfassung der UniversitĂ€t wichtiges Institut waren die Kollegien oder Kollegiaturen; ursprĂŒnglich kirchliche Anstalten, in welchen Studierende freien Unterhalt, Lehre und Beaufsichtigung fanden. Eins der ersten UniversitĂ€tskollegien war die berĂŒhmte Pariser Sorbonne. Vorwiegend in Deutschland traten zusĂ€tzlich Bursen (private Einrichtungen Ă€hnlich des Kollegs) auf; in England und Frankreich verbreiteten sich hingegen die Kollegs stĂ€rker, in denen spĂ€ter auch der Unterricht statt fand.
ZusĂ€tzlich zu Kollegs- oder Bursenangehörigen gab es im Mittelalter die so genannten fahrenden SchĂŒler unterschiedlichster Alters- und Bildungsstufen, aus denen sich das heutige Verbindungswesen entwickelte.
Das deutsche UniversitĂ€tswesen hat seine UrsprĂŒnge im Heiligen Römischen Reich mit der GrĂŒndung der UniversitĂ€t Prag 1348 durch Karl IV. Die dort vertretenen vier Staaten waren: Böhmen, Polen, Bayern und Sachsen. Es entstanden vor der Reformation zahlreiche weitere UniversitĂ€ten. So zum Beispiel 1365 in Wien und anschlieĂend die Ă€lteste im heutigen Deutschland, 1386 in Heidelberg.
Durch die Entwicklung der LandesfĂŒrstentĂŒmer im 15. Jahrhundert und die humanistische Bewegung wurde die Bindung zwischen Kirche und UniversitĂ€t gelockert. Im Jahrhundert der Reformation entstanden weitere, evangelische, (lutherische oder calvinistische) UniversitĂ€ten. Es entstand zudem eine Mittelform zwischen den so genannten lateinischen Schulen (Gymnasien) und UniversitĂ€ten, die als akademische Gymnasien oder gymnasia illustria bezeichnet wurden. Diese wurden von freien StĂ€dten und kleineren LandesfĂŒrsten eingerichtet, um ein Abwandern der gebildetetn Jugend zu den UniversitĂ€ten zu vermeiden. Sie unterschieden sich von den UniversitĂ€ten meist in der GröĂe und dass sie keine Titel verleihen konnten. Mehrere dieser akademischen Gymnasien entwickelten sich spĂ€ter zu wirklichen Hochschulen.
WĂ€hrend im protestantischen Norden die UniversitĂ€ten im allmĂ€hlichen Ăbergang Staatsanstalten mit einer gewissen korporativen SelbstĂ€ndigkeit wurden, blieben die "neuen" jesuitischen UniversitĂ€ten des 16. und 17. Jahrhunderts (WĂŒrzburg 1582, OlmĂŒtz 1573, Graz 1582, Paderborn 1614), nach deren Muster auch mehrere der schon bestehenden katholischen UniversitĂ€ten umgestaltet wurden, dem Ă€ltern Typus im wesentlichen treu.
An den protestantischen UniversitĂ€ten entstanden in dieser Zeit die Studentenverbindungen, gleichzeitig fand eine Beteiligung der Studenten an der UniversitĂ€tsverwaltung nicht mehr statt. Die Wahl junger, studierender FĂŒrsten zum Rektor wurde reine Formsache, da die eigentliche Verwaltung von Prorektoren, die aus der Gruppe der Professoren gewĂ€hlt wurden, gefĂŒhrt wurde.
In der Zeit von 1500 bis 1650 begann auch die Entwicklung des akademischen Lehrkörpers zu der im wesentlichen noch heute geltenden Verfassung. Danach bilden die ordentlichen Professoren (professores publici ordinarii) als vollberechtigte Mitglieder der vier FakultĂ€ten den akademischen (groĂen) Senat. Die ordentlichen Professoren einer FakultĂ€t wĂ€hlen aus ihrer Mitte den Dekan, sĂ€mtliche ordentliche Professoren den Rektor. Zudem gibt es nicht dem Senat angehörige Professoren und Privatdozenten, die zwar eine Lehrerlaubnis, aber keine Lehrverpflichtung haben.
Erste Vorlesungen in deutscher Sprache hielt Christian Thomasius an der durch seine BemĂŒhungen gegrĂŒndeten UniversitĂ€t in Halle. Dort erschien auch unter seiner Leitung die erste kritische akademische Zeitschrift. Die erste UniversitĂ€t, die mit einer Akademie der Wissenschaften verbunden wurde, war die UniversitĂ€t Göttingen.
Ab der zweiten HĂ€lfte des 19. Jahrhunderts verlagerte sich der Schwerpunkt an den UniversitĂ€ten vom Sammeln, Ordnen und Vermitteln von Wissen verstĂ€rkt hin zur Forschung, also zum Erzeugen von Wissen. In den 1880er Jahren begann eine Neuordnung der FakultĂ€ten an den UniversitĂ€ten, so entstanden natur-, staats-, geistes- oder wirtschaftswissenschaftliche FakultĂ€ten. Zudem wurden die akademischen Seminare beliebt, bei denen die Studierenden unter Anleitung praktische Ăbungen durchfĂŒhren. Gleichzeitig entwickelten sich die Laboratorien, Observatorien und Kliniken, so dass in den Naturwissenschaften und in der Medizin eine praxisnahe Ausbildung vorgenommen werden konnte. Allerdings traten in dieser Zeit auch erstmals "ĂŒberfĂŒllte" StudiengĂ€nge auf.
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Altertum
Klosterschulen
Mittelalterliche UniversitÀten
Die UniversitĂ€t zu Paris wurde Ausgangspunkt und Muster fĂŒr fast alle abendlĂ€ndischen UniversitĂ€ten, besonders die englischen, unter denen Oxford durch eine Auswanderung aus Paris unter der Königin Blancha von Kastilien (1226-36), der Ehefrau Ludwig IX mindestens erst zu höherer Bedeutung gelangte, und die deutschen.
Eine mit besonderen staatlichen und kirchlichen Privilegien ausgestattete FakultĂ€t bildeten freilich schon frĂŒher die Juristen in Bologna.Nationen und FakultĂ€ten
Kollegs
UniversitÀten im deutschsprachigen Raum
Verfassung des Lehrkörpers
Moderne UniversitÀten
EuropĂ€ische UniversitĂ€ten nach dem Jahr ihrer GrĂŒndung
Stadt
GrĂŒndungs-
jahr
Parma
1065
Bologna
1119
Oxford
um 1170
Modena
1175
Cambridge
um 1209
Salamanca
1218
Padua
1222
Perugia
1276
Montpellier
1289
Neapel
1224
Toulouse
1229
Siena
1240
Paris
1253
Sevilla
1254
Coimbra
1290
Lissabon
1290
Macerata
1290
Rom
1303
Florenz
1321
Grenoble
1339
Pisa
1339
Valladolid
1346
Prag
1348
Pavia
1361
Krakau
1364
Wien
1365
Heidelberg
1386
Köln
1388
Erfurt
1378 Stiftungsprivileg vom Gegenpapst in Avignon
1389 Stiftungsprivileg von Papst Urban VI.
Liste von UniversitÀten
Literatur
Siehe auch
