Verkehr Bedeutung, Erklärung und Definition.
Verkehr bezieht sich soziale Akteure oder auf die die meist zielgerichtete oder zweckbestimmte Bewegung von Personen, Gütern oder Daten in einem örtlich, zeitlich oder sachlich definierten Raum, i.d.R. unter Zuhilfenahme von Verkehrswegen und Verkehrsmitteln. Für den reibungslosen Ablauf des Verkehrs sorgen umfangreiche und detaillierte Regeln (Verkehrsrecht, Protokolle).Die Verkehrsleistung ist je nach Ausbau der Verkehrsinfrastruktur mehr oder weniger hoch.
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2 Güter- und Personenverkehr 3 Datenverkehr |
Geselliger Verkehr
ist sozial der Umgang zwischen Menschen (z.B. er verkehrt in besseren Kreisen).
Im weiteren Sinne gehören dazu auch
- Geschlechtsverkehr
- Geschäftsverkehr
- Fremdenverkehr
Güter- und Personenverkehr
Die Aufstellung für Regeln sowie die Überwachung von deren Einhaltung obliegt den Verkehrsministerien des Bundes und der Länder, den Verkehrsreferaten der Landkreise und Kommunen, sowie der Polizei, bzw. spezieller Einrichtungen (z.B. Flugsicherung, Bundesamt für Güterverkehr (BAG), Wasserschutzpolizei, Datenschutzbeauftragte/r).Die Verkehrspolitik trifft die Entscheidung über die Gestaltung des Verkehrs und den Bau und Ausbau von Verkehrsanlagen.
Je nach Definitionsebene unterscheidet man:
- Straßenverkehr - Schienenverkehr - Luftverkehr - Schifffahrt
- motorisierter - nicht motorisierter Verkehr
- Individualverkehr - öffentlicher Verkehr
- Personenverkehr - Güterverkehr
- Fernverkehr - Nahverkehr
Datenverkehr
in der Informationstechnologie werden Daten ausgetauscht das erfolgt über:
- Funkverkehr
- Briefverkehr
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