Vollstreckungsorgan Bedeutung, Erklärung und Definition.
Als Vollstreckungsorgan wird eine Person oder Institution bezeichnet, die mit der Durchführung einer Zwangsvollstreckung betraut ist. Im Rahmen der zivilrechtlichen Zwangsvollstreckung kommen als Vollstreckungsorgan in Betracht:
- der Gerichtsvollzieher für die Vollstreckung in körperliche bewegliche Sachen
- das Vollstreckungsgericht für die Vollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte sowie für die Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung von Grundstücken
- das Prozessgericht für die Erzwingung von Handlungen, Duldungen oder Unterlassungen
- das Grundbuchamt für die Eintragung einer Zwangshypothek
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