Erklärung, Beschreibung und Bedeutung über Wahlprogramm

Wahlprogramm Bedeutung, Erklärung und Definition.

In einem Wahlprogramm werden die Ziele einer politischen Partei für eine Legislaturperiode festgelegt. In der Satzung der Partei ist festgelegt, in welcher Art und Weise das Wahlprogramm erarbeitet wird sowie wer darüber mit welchen Mehrheiten abstimmt.

Je nachdem, für welche Ebene das Wahlprogramm gelten soll (z. B. Bundes-, Landes- oder Kreisebene), stimmt in der Regel die Konferenz der Delegierten auf der jeweiligen Ebene (z. B. die Bundesdelegiertenversammlung) mit einfacher Mehrheit zu oder lehnt mit einfacher Mehrheit ab.

Sinn und Zweck eines Wahlprogramms ist es, die Inhalte des Parteiprogramms außenwirksam wiederzugeben. Ein Wahlprogramm wird vor den Wahlen beschlossen und danach anschließend als Leitlinie für den Wahlkampf genutzt. Somit dient das Wahlprogramm als Werbung für die und als Mittel zur Profilierung der Pertei.

Kommt die Partei an die Regierung, muss sie bei der Verfolgung der formulierten Ziele eventuell in den Koalitionsverhandlungen Abstriche machen und Kompromisse mit der Partei bzw. den Parteien schließen, die mitregiert bzw. mitregieren. So kann es vorkommen, dass die Verwirklichung des Wahlprogramms mitunter nicht stattfindet, da die Regierung in der jeweiligen Legislaturperiode stärker aktuelle Probleme behandeln muss als dass sie sich mit langfristiger Politik beschäftigen kann.


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